Festnahme am Kölner Airport1700 Krypto-Dollar für den IS – Urteil gegen 24-Jährigen ist da

Ein Streifenwagen der Polizei steht am 8. Juli 2022 vor dem Gebäude des Flughafens Köln/Bonn. Hier wurde ein mutmaßlicher IS-Kämpfer festgenommen.

Ein Streifenwagen der Polizei steht am 8. Juli 2022 vor dem Gebäude des Flughafens Köln/Bonn. Hier wurde ein mutmaßlicher IS-Kämpfer festgenommen.

Erst überwies er fast 1700 Krypto-Dollar an den IS, dann wollte er sich der Terrorvereinigung anschließen. Schon auf dem Flughafen Köln/Bonn war die Reise vorbei. Nun wurde der 24-Jährige verurteilt.

Wegen Unterstützung der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht einen 24-jährigen Angeklagten zu drei Jahren Haft verurteilt. Festgenommen wurde er am Flughafen Köln/Bonn.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der über dschihadistische Propaganda im Internet radikalisierte Angeklagte dem IS im September 2023 insgesamt 1675,59 US-Dollar in der Kryptowährung Monero überwiesen habe.

Am Flughafen Köln/Bonn mutmaßlichen IS-Kämpfer festgenommen

Dann habe der Mann den Entschluss gefasst, sich dem IS als Kämpfer anzuschließen und im Umgang mit Schusswaffen unterweisen zu lassen, teilte das Gericht weiter mit. Im Juni 2024 habe er sich im Verlauf einer Pilgerreise mit seiner Mutter nach Mekka mit Hilfe von Schleusern nach Pakistan oder Afghanistan absetzen wollen.

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Der Mann wurde den Angaben zufolge noch am Flughafen Köln/Bonn nach der Ausreisekontrolle auf dem Weg zum Flugzeug Richtung Istanbul festgenommen. Die Polizei hatte im Zuge der Ermittlungen Kenntnis von den Flugbuchungen erlangt und den Angeklagten bereits observiert.

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Bei der Strafzumessung berücksichtigte der 6. Strafsenat zugunsten des Angeklagten, dass dieser weitgehend gestanden habe und nicht vorbestraft war.

Verurteilt wurde der 24-Jährige wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und der Generalbundesanwalt können Revision zum Bundesgerichtshof einlegen. (dpa)