Für so manchen Reisenden am Flughafen Köln/Bonn endete der Sommerurlaub mit einer bösen Überraschung.
Flughafen Köln/BonnZoll beschlagnahmt kiloweise Gold – zweifache Mutter besonders krass
Mehr als 4,6 Kilogramm geschmuggelten Goldschmuck im Gesamtwert von fast 220.000 Euro hat der Kölner Zoll in den Sommerferien bei Reisenden am Flughafen Köln/Bonn gefunden. Wie der Zoll am Mittwoch (31. August) bekannt gab, seien daraufhin vor Ort 66 Strafverfahren eingeleitet worden.
„Alle Beschuldigten hatten versucht, mit ihrem Gepäck die Kontrollstelle des Zolls durch den grünen Kanal für abgabefreie Waren zu verlassen“, erklärt Zollsprecher Jens Ahland.
Flughafen Köln/Bonn: Mutter war Spitzenreiterin beim Goldschmuggel
Goldschmuggel sei kein Kavaliersdelikt, sondern ziehe ein Steuerstrafverfahren nach sich, stellt er klar. Ahland: „Anstatt den Goldschmuck bei uns anzumelden, versteckten die Reiserückkehrer aus der Türkei diesen am Körper oder zwischen Kleidungsstücken im Gepäck. Wen wir dabei erwischen, der muss nicht nur die Einfuhrabgaben nachzahlen, sondern auch mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.“
Abgabenfrei sind Waren bei Flugreisen aus Nicht-EU-Staaten nur bis zu einem Wert von 430 Euro. Alles was darüber hinausgeht, muss beim Zoll angemeldet werden, sonst droht, wie in diesen Fällen, ein Steuerstrafverfahren.
„Spitzenreiterin war eine Frau, die mit ihren beiden Kindern aus dem Urlaub kam“, berichtet Zollsprecher Jens Ahland. In dem gemeinsamen Gepäck habe sie mehr als ein halbes Kilogramm Goldarmreife, Goldcolliers und Goldmünzen im Wert von knapp 30.000 Euro versteckt.
Einen deutlichen Anstieg gibt es laut Zoll auch wieder beim Schmuggel von verbotenen Gegenständen nach dem Waffengesetz. Waren es im gesamten Jahr 2021 nur zwölf, wurden allein in den Sommerferien acht verbotene Gegenstände bei Reiserückkehrern oder -rückkehrerinnen am Flughafen Köln/Bonn sichergestellt.
„Spring- oder Butterflymesser, Schlagringe und Elektroschocker sind nicht als Urlaubsmitbringsel, sondern nur als Auslöser eines Strafverfahrens beim Zoll geeignet“, betont Ahland. „Es wundert mich immer wieder, dass einem Verkäufer oder Händler im Urlaubsland mehr geglaubt wird, als den deutlichen Warnhinweisen des Zolls.“ (iri)