Haftet der Flughafen Köln/Bonn?„Letzte Generation“ mit Blockade – diese Rechte haben Reisende jetzt

Ein Mann hat sich mit einer Hand auf dem Rollfeld festgeklebt, vor ihm ein Banner mit der Aufschrift „Öl tötet“.

Am Mittwochmorgen (24. Juli 2024) haben sich mehrere Aktivistinnen und Aktivisten der „Letzten Generation“, darunter dieser Mann, auf dem Gelände des Flughafens Köln/Bonn festgeklebt.

Durch die Blockade des Flughafens Köln/Bonn wurde vielen Reisenden der Start in den Urlaub vermiest. Welche Rechte haben sie jetzt, gibt es Geld zurück?

von Iris Klingelhöfer  (iri)

Die Protestaktion der „Letzten Generation“ am Flughafen Köln/Bonn, bei der sich unter anderem drei Personen vor dem Rollfeld festgeklebt hatten, hat Reisende viele Nerven gekostet. Mehrere saßen schon im Flieger, mussten dann wieder raus, es kam zu stundenlangen Wartezeiten und abgesagten Flügen. Der Frust war groß.

Für viele stellt sich jetzt die Frage nach einer Entschädigung. Zumal es eine besondere Situation ist. Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin bei „Flightright“ erklärt, welche Rechte Betroffene haben.

Blockade am Flughafen Köln/Bonn: Fluggastrechte bleiben bestehen

„Bei den Protesten der Klimaaktivistinnen und -aktivisten der ‚Letzten Generation‘ am Flughafen Köln/Bonn handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um einen außergewöhnlichen Umstand, da die Fluggesellschaften daraus entstehende Flugausfälle nicht selbst verschuldet haben“, sagt sie.

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Dennoch würden die Rechte der Fluggäste gemäß der Fluggastrechtsverordnung bestehen bleiben, stellt Claudia Brosche klar. Auch, wenn Aktivistinnen und Aktivisten, wie am Mittwoch (24. Juli 2024) am Köln/Bonner Flughafen, protestieren.

Streicht die Fluggesellschaft den eigenen Flug, würden die europaweit geltenden Fluggastrechte sie absichern. Bei annullierten Flügen hätten Flugreisende die Wahl, ob sie ihre Tickets zurückerstattet bekommen oder ihr Ziel noch erreichen wollen. Diese Wahl müssen Passagierinnen und Passagiere gegenüber den Airlines kundtun.

Wählen Fluggäste eine Ticketrückerstattung, sei die Airline verpflichtet, ihnen den Preis der Flüge innerhalb von sieben Tagen zurückzuerstatten, so die Expertin. Wählen Flugreisende die Ersatzbeförderung, sei die Airline verpflichtet, sie so schnell wie möglich an ihr Reiseziel zu befördern.

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Dabei könnten Fluggesellschaften nicht nur auf eigene, sondern auch auf Flüge anderer Airlines mit direkter oder indirekter Verbindungen umbuchen. Auch alternative Beförderungsmittel wie Bus, Bahn oder Taxi könne die Airline berücksichtigen, wenn diese Passagierinnen und Passagiere schneller an ihr Ziel bringen.

Bis zu 600 Euro Entschädigung nach Aktion am Köln/Bonner Flughafen

Daneben bestünde bei kurzfristiger Annullierung ein Anspruch auf Entschädigung von 250 bis 600 Euro, abhängig von der Entfernung der Flugstrecke. Auch wenn der eigene Flug mit mehr als drei Stunden zu spät am geplanten Ziel ankommt, könnten Passagiere bis zu 600 Euro an Entschädigung von der Airline verlangen.

Von diesem Anspruch auf Entschädigung könne sich die Airline aber befreien, wenn ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt und sie sämtliche zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat.

Vom Rheinland in die weite Welt

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An einer kompletten Wand sowie auf zahlreichen Tischen sind große Monitore.

Im neuen Airport Operations Control Center (AOCC) werden seit Mitte März 2023 alle zentralen betrieblichen Abläufe gesteuert – vom Check-In, der Sicherheitskontrolle, Gepäckverladung bis hin zu Abläufen im Frachtgeschäft. In der rund fünf Millionen Euro teuren und rund 500 Quadratmeter großen Steuerungsanlage arbeiten Beschäftigte des Airports Seite an Seite mit Dienstleistern, Behörden und anderen Partnern – 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche.

Auf Masten ziehen sich LED-Bänder.

Auf der Abflugebene in Terminal 2 werden seit März schrittweise die bisherigen Deckenlampen durch neuartige LED-Bänder ersetzt. Mit der neuen Beleuchtung – die Bänder sind insgesamt rund 2,7 Kilometer lang – werden pro Jahr knapp 40.000 Kilowattstunden Strom und mehr als 19 Tonnen CO2 eingespart. Im Sicherheitsbereich des Terminals sind die Bänder bereits vollständig montiert, die Arbeiten im öffentlichen Bereich beginnen nach den Sommerferien 2023.

Ein Bus mit der Aufschrift „Abfahrt voll elektrisch“ steht vor einem Gebäude des Köln Bonn Airports.

Der Flughafen hat im ersten Quartal 2023 drei neue Gelenkbusse mit Elektroantrieb angeschafft. Aufgeladen werden sie an einer neuen Station am Betriebshof und einer ebenfalls neu errichteten Ladesäule direkt auf dem Vorfeld. Anfang des Jahres wurden bereits sieben Hybrid-Gelenkbusse in Betrieb genommen. Im weiteren Jahresverlauf schafft der Airport zudem weitere Fahrzeuge und Geräte mit Elektroantrieb an und tauscht auf diesem Weg ältere Modelle aus.

Eine Lande- und Startbahn.

Das moderne Start- und Landebahnsystem des Köln Bonn Airports besteht aus drei Bahnen. Die längste ist die Interkontinentalbahn 14L/32R mit 3815 Metern Länge und 60 Metern Breite. Sie wurde 1961 in Betrieb genommen. Die Bahn ermöglicht Nonstop-Flüge vollbeladener und voll betankter Flugzeuge in alle Welt. Ebenfalls für den Flugverkehr zur Verfügung stehen die sogenannte Querwindbahn 06/24 (2459 Meter lang, 45 Meter breit) und die sogenannte Parallelbahn 14R/32L (1863 Meter lang, 45 Meter breit).

Ein Einweiser steht vor einem gelandeten Flugzeug.

Bei der Flughafengesellschaft gibt es insgesamt rund 70 verschiedene Berufsbilder. Neben den Mitarbeitenden, die etwa als Einweiser oder Lader vorrangig in der Flugzeugabfertigung und im Gepäckdienst tätig sind, gibt es auch diverse Jobs in der Verwaltung, aber auch Feuerwehrleute oder Beschäftigte im Tiefbau arbeiten am Airport. Rund 1800 Menschen sind bei der Flughafengesellschaft angestellt. Insgesamt arbeiten am Standort etwa 15.000 Menschen bei 130 verschiedenen Unternehmen und Behörden.

Vor einem Gebäude mit der Aufschrift „Cologne Bonn Cargo Center“ stehen zahlreiche Paletten, teilweise mit abgedeckter Fracht.

Das Cologne Bonn Cargo Center (CBCC) verfügt über 12.000 Quadratmeter Hallenfläche und wird zurzeit von 14 unterschiedlichen Airlines genutzt, um Frachtgüter auf unterschiedlichen Wegen von Köln/Bonn aus auszuliefern. Egyptair Cargo fliegt etwa via Kairo in die ganze Welt. Betrieben wird das CBCC von dnata Germany, einem weltweiten Aviation-Konzern, der am Standort knapp 200 Mitarbeitende beschäftigt. Ein zentraler Baustein am Airport ist auch das Expressfrachtgeschäft von UPS, FedEx und DHL. Von Köln/Bonn schicken sie ihre Fracht in ihr weltweites Netzwerk, Flugziele sind dabei unter anderem Louisville, Hongkong, Guangzhou, Dubai und Philadelphia. 2022 wurden in Köln/Bonn insgesamt rund 971.000 Tonnen Luftfracht umgeschlagen.

Auf einem Dach befinden sich zahlreiche Platten mit Solarzellen.

Die ersten beiden Photovoltaik-Anlagen gibt es am Flughafen bereits seit 2009. Aktuell sind sieben dieser Systeme mit insgesamt rund 13.000 Modulen in Betrieb, auf diese Weise werden etwa 2800 Megawattstunden Solar-Strom pro Jahr produziert. Die Anlagen sind etwa auf Frachthallen installiert. In den kommenden Monaten schreitet der Ausbau weiter voran. Auf vier weiteren Dächern – zwei Frachthallen und zwei Verwaltungsgebäuden – werden Anlagen geplant und installiert, die insgesamt 8.600 Module haben und 2.300 MWh Solar-Strom pro Jahr produzieren werden. Der Flughafen investiert in den kommenden Jahren viele Millionen Euro in seine Energieinfrastruktur, um Verbrauche weiter zu reduzieren und unabhängig von fossilen Energieträgern zu werden.

Von der Terrasse blickt man auf eine Start- und Landebahn und mehrere Flieger, die am Boden stehen.

Die Aussichtsterrasse bietet Besucherinnen und Besuchern des Flughafens einen unvergleichlichen Blick auf die große Start- und Landebahn, auf Vorfelder, Frachtbereiche und den militärischen Teil. Sie befindet sich im Terminal 1 am Stern C und ist täglich von 6.30 bis 22 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist frei. Erreichbar ist die Terrasse über die Freitreppe gegenüber der „Info“ oder den Aufgang 4 (mit dem Aufzug in die 5. Etage). Bei Wetterwarnungen kann die Terrasse vorsorglich geschlossen werden.

Eine Webcam ist an einem Dach befestigt.

Über Webcams kann jeder und jede das Treiben auf den Vorfeldern von Terminal 1C, Terminal 2 und des Cargobereichs beobachten. Die entsprechende Kamera (hier ein Symbolfoto) kann über die Internetseite des Köln Bonn Airports ausgewählt werden.

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Nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 11. Juni 2020 (Az. C-74/19) müssen Fluggesellschaften bei Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes beweisen, alle ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen berücksichtigt zu haben, um eine frühestmögliche anderweitige Beförderung für betroffene Fluggäste sicherzustellen.

Claudia Brosche: „Die Fluggesellschaft muss darlegen, dass es nicht möglich war, den einzelnen Flugreisenden auf eine schnellere Verbindung umzubuchen. Dabei müssen Fluggesellschaften nachweisen, dass sie eine Umbuchung auf ihre eigenen, aber auch auf Flüge anderer Airlines mit direkter oder indirekter Verbindung geprüft haben.“

Und ein Anspruch gegenüber dem Flughafen Köln/Bonn? Den sieht die Expertin eher nicht. „Der Flughafen dürfte nur in äußerster Missachtung der Sicherheitsvorschriften haften, was regelmäßig nicht zu erwarten ist“, erklärt Brosche.