Karneval in KölnPolizeiaufgebot, Schutz-Gitter für Synagoge und Park am Aachener Weiher

Pressekonferenz zum Sicherheitskonzept am Kölner Karneval

Von links: Prof. Dr. Dr. Joachim Zöller, Präsident der Karnevalsgesellschaft „Die Grosse von 1823“, Martin Lotz, Einsatzleiter der Polizei Köln, Thomas Frenzke, Leiter des Ordnungsdienstes der Stadt Köln und Jens Westendorf, Leiter Veranstaltungsservice im Ordnungsamt. Sie stellten am Donnerstag (1. Februar 2024) das Sicherheitskonzept für Karneval vor.

An Karneval wird der Bereich rund um die Zülpicher Straße wieder zu einem Hochsicherheitsgebiet. Die Kölner Polizei und die Stadt erklären das Konzept. Alle Informationen hier ab 11 Uhr im EXPRESS.de-Ticker.

Der Countdown für den Kölner Straßenkarneval läuft – noch sieben Tage, dann ist Weiberfastnacht.

Am Donnerstag (1. Februar 2024), genau eine Woche vor dem jecken Startschuss, stellen die Verantwortlichen die Planungen von Stadt und Polizei für die Karnevalstage vor. EXPRESS.de ist ab 11 Uhr vor Ort und berichtet live.

Kölner Karneval: Polizei und Stadt stellen Sicherheitskonzept vor

Ein besonderes Augenmerk liegt dabei erneut auf dem Bereich rund um die Zülpicher Straße sowie die Ausweichflächen und die Entlastungsbühne auf dem Hohenzollernring.

Alles zum Thema Weiberfastnacht

  1. Thomas Frenzke, Leiter des Ordnungsdienstes: „Wir rechnen mit vielen Jugendlichen im Zülpicher Viertel und nehmen unsere Verantwortung sehr ernst. Die Konzepte für die Altstadt und Südstadt sind unverändert. Uns geht es um den Bereich im Zülpicher Viertel.“
  2. „Wir haben wieder ein Verkehrskonzept. Das bedeutet, es wird umfangreiche Sperrungen und Haltverbote geben. Auch im ÖPNV wird es Einschränkungen geben.“
  3. Jens Westendorf, Leiter Veranstaltungsservice im Ordnungsamt: „Das Publikum kann, wenn es vom Rudolfplatz kommt, zunächst zur Veranstaltung am Rudolfplatz gehen. Wenn dort alles voll ist, werden die Ströme über die Lindenstraße Richtung Ausgleichfläche abgeleitet.“
  4. „Das System der Zugänge zur Zülpicher Straße über die zwei Zugänge hat sich am 11.11. bewährt.“
  1. Änderungen am Aachener Weiher aufgrund der Vorkommnisse am 11.11.: Die Wasserfläche und die Wäldchen werden durch Gitter geschützt. Damit soll der Hiroshima-Nagasaki-Park nicht so vermüllt werden.
  2. Ordnungsamt wird an Weiberfastnacht und Rosenmontag mit 200 Personen im Einsatz sein. Hinzu kommen jeweils rund 1000 Servicekräfte mit durchnummerierten Westen. Auch der Zoll wird tätig sein, um die Mitarbeitenden zu überprüfen.
  3. Frenzke: „Wir stellen 250 zusätzliche Toiletten auf, 150 davon alleine im Zülpicher Viertel.“
  4. Martin Lotz, Einsatzleiter der Polizei Köln: „Unser Konzept gleicht sich an den bisherigen an. Die Synagoge werden wir wieder mit Gittern schützen. Wir haben keine Gefahren erhöhenden Hinweise, nichts Konkretes.“
  5. Die Polizei wird mit bis zu 1500 Kräften im Einsatz sein.
  1. Daniel Kölle, Leiter der Stabsstelle Events, Film und Fernsehen: „33.000 Quadratmeter der Uniwiese werden wieder abgedeckt und bieten dort Platz für rund 50.000 Menschen. Es gibt zwei DJs und eine Grundversorgung. Wir halten aus der Ausweichfläche trotz der zusätzlichen Veranstaltung am Hohenzollernring fest.“
  2. „Das Engagement von „Die Grosse von 1823“ gehen in die Verantwortung. Wir als Verwaltung unterstützen die Idee ausdrücklich. Natürlich wird die Umsetzung einer einzigen dezentralen Veranstaltung nicht dazu führen wird, dass das bisherige Konzept der Ausweichfläche überflüssig ist.“
  3. Prof. Dr. Dr. Joachim Zöller, Präsident der Karnevalsgesellschaft, stellt das Konzept vor: Die Veranstaltung wird in Anlehnung an den Begriff ‚Opening‘ ‚Open-Ring‘ heißen. Der Eingang ist über den Hohenstaufenring/Ecke Lindenstraße/Schaafenstraße. Der Auslass über den Hohenstaufenring/Ecke Schaevenstraße.
  4. „Wir wollen die Jugendlichen zwei bis drei Stunden bei uns binden. Platz ist für 7500 Teilnehmenden. Über den ganzen Tag rechnen wir mit 20.000 Menschen.“
  5. Das Programm wird um 9 Uhr beginnen und ist bis 17 Uhr geplant: DJs, Jugendchor St. Stephan, Rhythmussportgruppe, Kuhl un de Gäng, Kempest Finest, Stadtrand werden dort für gute Laune sorgen. 80 Securitys werden vor Ort sein.
  6. Zöller: „Wir sehen es als Pilotprojekt an. Danach werden wir bei einer Evaluation überlegen, ob es zu einer Auflockerung des Besucherstromes geführt hat und ob das bei den Jugendlichen als attraktive Alternative angesehen wird. Wir hoffen auf die Unterstützung der Jugendlichen.“
  1. Die Polizei rechnet mit deutlich weniger Gästen als am 11.11., da Weiberfastnacht nicht nur in Köln gefeiert wird. Zum Sessionsauftakt waren rund 150.000 Menschen gekommen.
  2. Frenzke zu den Optimierungen im Zülpicher Bereich: „Das Anwohnerschutzkonzept ist besser geworden, Toilettensituation, Müllsituation ebenfalls.“
  3. Zöller: „Es haben zwei Gespräche mit der Wirtegemeinschaft Schaafenstraße stattgefunden. Wir konnten alle beruhigen, dass die Situation durch unsere Veranstaltung eher besser wird als in den Vorjahren. Dadurch, dass von der Lindenstraße niemand in die Schaafenstraße hereingehen kann, ist durch unsere Veranstaltung der Bereich noch mehr geschützt.“

Thomas Frenzke, Leiter des Ordnungsdienstes der Stadt Köln, Jens Westendorf, Leiter Veranstaltungsservice im Ordnungsamt, und Martin Lotz, Einsatzleiter der Polizei Köln, werden über das Sicherheitskonzept für die Karnevalstage informieren.

Verbotene Kostüme – 10.000 Euro Strafe drohen

Kostüme, die an Karneval verboten sind

Eine Prostituierte sitzt bei roter Beleuchtung auf einem Bett in einem Studio.

Zu wenig ist nicht gut. Zeigen Kostüme zu viel Haut, können sie unter exhibitionistische Handlungen sowie die Erregung öffentlichen Ärgernisses fallen. Laut Paragraf 183 und 183a des Strafgesetzbuchs droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Eine Pistolen-Attrappe bei der Polizeiausbildung.

Ein Waffen-Attrappe wie auf diesem Foto vom 27. April 2017 sollten Sie an Karneval auf gar keinen Fall mitnehmen. Das Tragen einer sogenannten Anscheinswaffe kann richtig teuer werden – 10.000 Euro Bußgeld sind möglich – Paragraf 42a des deutschen Waffengesetzes.

Drei Frauen schauen sich eine Ausstellung am Holocaust-Gedenktag im Museum Yad Vashem an.

Vorsicht ist bei Verkleidungen mit rechtsextremistischem Hintergrund geboten. Ein Hakenkreuz ist beispielsweise volksverhetzend und verfassungswidrig ...

Ein Hitler-Maske, die 1998 in Köln beschlagnahmt wurde.

Auch eine Verkleidung als Diktator Adolf Hitler ist verboten. Damit machen Sie sich strafbar. Es droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Die auf dem Foto zu sehende Hitler-Maske wurde 1998 von der Polizei in Köln beschlagnahmt.

Rückansicht einer Polizistin in Düsseldorf.

Auch bei Uniformen gilt Obacht. Es muss klar zu erkennen sein, dass es sich um ein Kostüm handelt. Ist die Verkleidung zu echt, kann eine Straftat durch den Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen aus Paragraf 132a des Strafgesetzbuches vorliegen. Verstöße können mit Geld- oder Freiheitsstrafen belangt werden.

Ein Mann mit „Ku-Klux-Klan“-Gewand und Fackel.

Ebenfalls verboten sind Kostüme mit der Aufschrift WP („White Power“), SGH („Sieg Heil“) oder B&H („Blut und Ehre“). „White Power“ ist beispielsweise der Wahlspruch des rassistischen Geheimbunds „Ku-Klux-Klan“. Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Gefängnis sind möglich.

Bewaffnete und vermummte Mitglieder der militanten palästinensischen Gruppe des „Islamischen Dschihad“

Ebenfalls unterlassen sollten Sie die Verkleidung als Terrorist oder Dschihadist – um keine Angst bei den Mitfeiernden auszulösen.

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Zudem wird Daniel Kölle, Leiter der Stabsstelle Events, Film und Fernsehen, das Konzept für die Ausweichfläche erläutern.

Prof. Dr. Dr. Joachim Zöller, Präsident der Karnevalsgesellschaft „Die Grosse von 1823“, stellt die neue Bühnen-Veranstaltung seiner Gesellschaft auf dem Hohenstaufenring vor.