Neue Aufregung um Kardinal Woelki: Die ehemalige Justiziarin zieht nach Mobbing-Vorwürfen Konsequenzen und geht gegen das Erzbistum vor. Bei der Verhandlung kommt nun Kurioses ans Licht.
Irrer Streit um BürostuhlKlage von Ex-Mitarbeiterin: Kündigungsgrund von Erzbistum Köln ist kaum zu fassen
Köln. Im Kölner Erzbistum will einfach keine Ruhe einkehren. Die ehemalige Justiziarin des Erzbistums klagt vor dem Arbeitsgericht Köln gegen ihre Kündigung. Sie verlangt zusätzlich mindestens 50.000 Euro Schmerzensgeld. Beim Gütetermin am Freitag (3. September) vor dem Kölner Arbeitsgericht wurde es nun kurios.
Köln: Justiziarin des Erzbistums zieht nach Kündigung vor Gericht
Wie bei der Verhandlung ans Licht kam, hat die Justiziarin die Kündigung bekommen, weil sie zu Beginn der Corona-Pandemie ihren Bürostuhl mit nach Hause genommen hat. Es sei „der absurdeste Kündigungsgrund“, den er in seiner Laufbahn je gehört habe, sagte der Anwalt der ehemaligen Justiziarin, Stephan Vielmeier.
Es handele sich um einen speziellen, rückenschonenden Bürostuhl, den sie mit ins Homeoffice genommen habe. Dagegen sagte der Anwalt des Erzbistums, Wolfgang Glöckner: „Es ist ein Gegenstand von durchaus erheblichem Wert, der hier mitgenommen worden ist.“ Das könne man nicht einfach machen.
Allerdings: Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ soll das Verhältnis der Bistumsleitung unter Kardinal Rainer Maria Woelki zu der Justiziarin schon seit geraumer Zeit zerrüttet gewesen sein. Im vergangenen Jahr sei sie über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben gewesen.
Später habe es dann geheißen, das Erzbistum habe sich von ihr getrennt. Besondere Brisanz erhalte der Rechtsstreit dadurch, dass die seit Oktober 2007 für das Erzbistum tätige Justiziarin von Amts wegen mit zahlreichen Missbrauchsfällen befasst gewesen sei und damit auch über Insider-Wissen zum Agieren der Bistumsleitung verfüge.
Der Rechtsstreit wird bald in die nächste Runde gehen. Bei dem Gütetermin am Freitag konnten sich beide Parteien nicht einigen. Das Gericht kündigte eine Sitzung der Kammer für den 18. Januar an. (dpa)