Möglichst viele „Ungläubige“ tötenKölner Gericht verurteilt 15-Jährigen wegen Terror-Plänen in Leverkusen

Blick auf den Weihnachtsmarkt in Opladen.

Auf diesen Weihnachtsmarkt in Leverkusen-Opladen, hier eine Aufnahme vom November 2023, hatte der 15-Jährige einen Terror-Anschlag geplant.

Vor dem Kölner Landgericht ist ein 15-Jähriger wegen eines geplanten Terror-Anschlags zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

von Adnan Akyüz  (aa)

Da wurde Leverkusen wohl vor einem großen Unheil bewahrt. Das Landgericht Köln hat am Freitag (28. Juni) einen 15-jährigen Angeklagten wegen eines geplanten Terror-Angriffs verurteilt.

Vor der 4. großen Strafkammer (Jugendkammer) wurde der 15-Jährige wegen der Verabredung zum Mord und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten in Tateinheit mit Verwenden von Kennzeichen eines von einem Betätigungsverbot betroffenen Vereins zu einer Einheitsjugendstrafe von vier Jahren verurteilt.

Vier Jahre Haft für geplanten Terror-Anschlag in Leverkusen

Im Rahmen der nicht öffentlich durchgeführten Hauptverhandlung haben sich die von der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf mit Anklageschrift vom 18. März 2024 erhobenen Tatvorwürfe zur Überzeugung des Gerichts im Kern bestätigt, hieß es in einer Mitteilung des Landgerichts Köln.

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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte seit Herbst 2023 radikalisiert hat und bereits nach wenigen Wochen zusammen mit einem gesondert verfolgten Mittäter verabredete, einen islamistisch motivierten Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt in Leverkusen-Opladen zu verüben.

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Abweichend vom Anklagevorwurf sollte der Verabredung entsprechend ein Lastwagen angemietet werden, mit dem der Angeklagte über den Weihnachtsmarkt zu fahren und hierbei möglichst viele, von ihm als „Ungläubige“ erachtete, Personen durch Überfahren zu töten gedachte. Der Mittäter sollte die Tat zum Zwecke der späteren Veröffentlichung filmen.

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Zudem liegt der Verurteilung die Feststellung zugrunde, dass der Angeklagte im gleichen Zeitraum in den sozialen Medien in einer Chatgruppe ein Video veröffentlichte, in dem er einen Anschlag auf vermeintlich „Ungläubige“ ankündigte.

Im Hintergrund des Videos war ein Erkennungszeichen des sogenannten Islamischen Staates (IS) sichtbar. Im Rahmen der Hauptverhandlung hat sich der nicht vorbestrafte Angeklagte umfassend geständig eingelassen. Der Angeklagte befindet sich aktuell in Untersuchungshaft und wird dort auch bis zu seinem Haftantritt auf Anordnung des Gerichts bleiben.