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Im ICE in KölnZoll kontrolliert Kosmetikerin aus Holland und macht Mega-Entdeckung

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Die Kontrolle im ICE hat sich für die Zollfahndung gelohnt. (Symbolbild)

Köln – Mit einem präparierten Koffer saß eine Kosmetikerin aus den Niederlanden im ICE der Deutschen Bahn, als Zollmitarbeiter die 23-Jährige in Höhe Köln-Mülheim kontrollierten. 700 Gramm Kokain wurden bei der Frau gefunden, die sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht verantworten musste.

Köln: Mit Kokain im Kofferversteck im ICE unterwegs

Illegale Einfuhr von Betäubungsmitteln warf die Kölner Staatsanwaltschaft der Angeklagten vor, die sich im niederländischen Arnhem mit Reiseziel Basel in der Schweiz in den Zug gesetzt hatte. Nach einem Drogenschnelltest stieß der Zoll im Innenfutter des Koffers auf die Drogen.

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Die Angeklagte mit ihrem Verteidiger Claus Eßer

Über ihren Verteidiger Claus Eßer räumte die Beschuldigte die Tat vollumfänglich ein. „Zu den Hintermännern möchte sie keine Angaben machen, meine Mandantin hat Angst“, sagte Anwalt Eßer. Er mutmaßte, der Zoll habe von einer rivalisierenden Bande einen Tipp bekommen.

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Er könne sich jedenfalls nicht erklären, warum gerade die harmlos wirkende Angeklagte kontrolliert worden sei, sagte der Verteidiger. „Mir selbst passiert das im Zug häufiger, das kann ich auch verstehen“, scherzte Eßer, der für gewöhnlich mit weit aufgeknöpftem Hemd und Totenkopf-Ringen an den Fingern im Kölner Justizgebäude erscheint.

Köln: Angeklagte brauchte Geld für Kosmetik-Schule

Die Angeklagte berichtete, Geld für eine Fachschule für Kosmetik benötigt zu haben, die sehr teure Beiträge erhebe. Zwar habe sie sich vorher als Selbständige mit Nageldesign etwas verdient; sie habe die Tätigkeit aber aufgeben müssen, nachdem sie als Beschuldigte in einem Raubverfahren als gerichtliche Auflage in ein Frauenwohnheim habe ziehen müssen. Letztlich sei sie aber freigesprochen worden. Durch falsche Freunde sei sie dann an den Dealer geraten.

Verteidiger Eßer forderte eine Bewährungsstrafe, da seine Mandantin nicht vorbestraft und sich ehrlich den Vorwürfen gestellt habe. Sie habe sich auch nicht in die Opferrolle begeben und „Lügenmärchen“ von Zwangsprostitution oder einer erpressten Mutter erzählt, sagte Eßer.

Kölner Richterin verhängt Haftstrafe ohne Bewährung

Die Richterin folgte mit dem Urteil von zweieinhalb Jahren Gefängnis aber der Staatsanwaltschaft. Als nicht geringe Menge in Drogenverfahren hätte bereits die Einfuhr von fünf Gramm Kokain gereicht, um die Mindeststrafe von zwei Jahren Haft zu erreichen. Hier sei aber mehr als das Hundertfache verwirklicht worden. In Anbetracht dessen sei die Strafe milde.

Die Angeklagte, die seit dem Vorfall vom 11. Januar in U-Haft sitzt, brach nach Verkündung des Urteils in Tränen aus, offenbar hatte sie mit einer Freilassung gerechnet. Der Verteidiger kündigte bereits Haftbeschwerde und die Einlegung der Berufung zum Landgericht an.