Köln – Es ging heiß her auf den Fluren des Kölner Justizgebäudes, nachdem Richter Christian Sommer einen angehenden Krankenpfleger (27) zu einer Geldstrafe von 1400 Euro verurteilt hatte. Nach dem Urteil schrie er seine Ex (23) an, die er für alles verantwortlich machte. Wachtmeister trennten das ehemalige Paar, das eine gemeinsame Tochter hat, und rieten dem Mann, sich zu beruhigen.
Köln: Mann reißt Mutter das Kleinkind vom Arm
Die damals eineinhalbjährige Tochter stand auch im Fokus der Vorwürfe, die die Kölner Staatsanwaltschaft dem 27-Jährigen gemacht hatte. So soll der Mann seiner Ex-Freundin das Kind im vergangenen November vom Arm gerissen haben, nachdem er diese zufällig auf dem Weg zu einem Freund in der Dreiköniginstraße in der Kölner Altstadt-Süd erblickt hatte.
Lief die Akte zunächst noch unter der Straftat „Entziehung von Minderjährigen“, beschränkte sich die Anklage letztlich aber auf die Vorwürfe Beleidigung, versuchte Nötigung und Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz. Als „Hurentochter“, „Schlampe“ und „Fotze“ soll der OP-Assistent seine Ex beschimpft und gedroht haben: „Wenn Du in der Südstadt wohnen bleibst, werde ich dir alle Knochen brechen.“
Kölner durfte sich Ex-Freundin nicht mehr nähern
Aufgrund eines vom Gericht im Juni vergangenen Jahres hatte sich der Mann seiner Ex bis auf 20 Meter nicht mehr nähern dürfen, wogegen er im aktuellen Fall verstoßen hatte. Dazu erklärte er dem Richter, nicht einfach an seiner Tochter vorbeigehen zu können, schließlich sei er ihr Vater. Seine Ex bezeichnete er als verrückt, sie verkrafte es nicht, dass er eine neue Freundin habe.
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Der Geschichte vom sich kümmernden Vater widersprach die Ex-Freundin im Zeugenstand. Der Mann habe das Kind nie gewollt, habe sie sogar zu einer Abtreibung drängen wollen. Erst zwei Wochen nach der Geburt habe er das Baby das erste Mal gesehen. Und das auch nur, weil die Mutter des Angeklagten ihn zu einem Besuch überreden musste, sagte die 23-Jährige.
Richter glaubt Zeugin und verhängt Geldstrafe
Unterhalt zahle ihr Ex, der das Gegenteil bekundet hatte, auch nicht, so die Zeugin, sie erhalte einen Vorschuss vom Jugendamt. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe im Wesentlichen bestritten und im letzten Wort gesagt: „Ich finde es schade, dass ich immer als Verrückter dargestellt werde.“
Das brachte ihm in Saal 16 des Amtsgerichts letztlich aber nichts. Richter Sommer glaubte der Frau und sprach letztlich die Geldstrafe (70 Tagessätze zu je 20 Euro) aus – zum Unmut des Angeklagten.