Mietkaution-AbzockeVermieter zahlt Kölnerin keinen Cent aus, doch die wehrt sich
Köln – Melanie Janeck (40) ist wütend. Doch egal wie viel Zeit noch ins Land zieht, sie will dranbleiben. Seit über einem Jahr kämpft sie um ihre Mietkaution, die ihr Vermieter ohne jede Angaben von Gründen komplett einbehält.
Bei den 1800 Euro geht es der Kölnerin mittlerweile jedoch weniger um das Geld, sondern vor allem ums Prinzip. Sie setzt sich zur Wehr und steht mit ihrer Forderung nicht alleine da.
Köln: Mietkaution-Abzocke – Vermieter behält Kaution einfach ein
„Irgendwann habe ich gemerkt, dass die Stimmung kippt“, erklärt die Kölnerin über das Verhältnis zu ihrem Vermieter. Eineinhalb Jahre hatte sie in der Alteburgerstraße ihr Kreidefarbengeschäft „Melfair.“ Gerade hatte sie sich in der Südstadt eingelebt, die Nachbarn kannten sie und kamen gerne in ihr Geschäft, um sich bei der Verschönerung ihrer Möbel beraten zu lassen. „Der Laden lief, ich habe mich total gefreut. Mittlerweile frage ich mich, ob er darauf neidisch war“, so die Kölnerin.
Kleinigkeiten hätten dem Vermieter plötzlich nicht gepasst, dann flatterte die Kündigung ins Haus. „Ein halbes Jahr hatte ich Zeit, mir etwas Neues zu suchen, zum Glück genug Zeit. Im April 2019 bin ich ausgezogen“, so Janeck. Bei der Übergabe der kleinen Räumlichkeit habe der Vermieter dann Kleinigkeiten moniert.
Kölnerin kommt Bitten nach: „Ich dachte, damit wäre die Sache gegessen“
„Staub in den Fugen und ich weiß nicht was, dabei hatte ich gestrichen und alles sauber geputzt.“ Also besserte Janeck nochmal nach und übergab den Raum vertragsgemäß. „Ich dachte, damit wäre die Sache gegessen“, so die Kölnerin. Doch damit ging ihr Ärger erst richtig los. In unzähligen E-Mails forderte sie ihren Vermieter dazu auf, ihr die Kaution zurück zu überweisen. Nie kam eine Reaktion.
Telefonisch erreichte sie den Mann auch nicht mehr. Plötzlich änderte er seine Telefonnummer. Ihr blieb nur noch die schriftliche Kommunikation.
Mietkaution-Abzocke: Alle anderen Mieter auch betroffen
„Meine beiden Briefe per Einschreiben und jede andere Kontaktaufnahme blieb erfolglos.“ Als ihr andere Ex-Mieter, die heute in Boston wohnen, erzählten, dass sie ihre Kaution ebenfalls nicht zurückerhalten haben, schaltete Melanie Janeck eine Rechtsanwältin ein. Mit der Zeit fand Janeck heraus, dass es allen Mietern im Haus wie ihr ergeht. Öffentlich wollen sich die anderen Betroffenen jedoch nicht äußern.
Ansprüche auf Kaution verjähren nach drei Jahren. Janeck will das in ihrem Fall vermeiden. „Ich glaube, dass der Vermieter es darauf anlegt. Er spekuliert darauf, dass es Mietern zu teuer ist, sich einen Anwalt zu nehmen“, vermutet Janeck.
Mieterverein Köln: „Dass die Kaution einbehalten wird, ist ein großes Thema“
Auch auf mehrere EXPRESS-Anfragen hin will sich der Vermieter über Wochen weder telefonisch noch schriftlich zum Fall äußern. Melanie Janeck und ihre Anwältin bleiben trotz allem dran und wollen wenn nötig, auch vor Gericht ziehen.
Die Kölnerin Melanie Janeck ist mit ihrer Situation nicht alleine. Laut Mieterverein Köln sind Kautions-Klagen vor Gericht im Mietrecht der Hauptklagegrund.
„Dass die Kaution einbehalten wird, ist in Köln ein großes Thema, in den meisten Fällen ist es jedoch so, dass zumindest ein Teil der Summe zurückgezahlt wird“, so der Mieterverein-Sprecher weiter. „Ich wüsste nicht, warum der Vermieter hier nicht zumindest einen großen Teil der Kaution zurückzahlen sollte“, so der Sprecher über den konkreten Fall.
Rechtsanwalt klärt auf: Wann darf die Kaution einbehalten werden?
Der Kölner Rechtsanwalt Solmecke weiß, dass ein Vermieter die volle Kaution nur unter bestimmten Umständen behalten darf. „Je nach Umfang der Forderung darf der Vermieter die Kaution auch gänzlich einbehalten, wenn er Forderungen aus dem Mietvertrag damit verrechnen kann. Ohne eine entsprechende Zweckbindung für Ansprüche aus dem Mietvertrag jedoch, dürfen Vermieter die Kaution nicht verrechnen oder einbehalten. Dies ist übrigens bereits höchstrichterlich durch den Bundesgerichtshof (BGH) entschieden worden“, erklärt Solmecke.
Er rät betroffenen Mietern außerdem dazu, immer Übergabeprotokolle der Wohnung oder Gewerberäume zu erstellen, die beide Parteien unterschreiben, damit der Zustand festgehalten werden kann. „Es kann Konflikte zwischen den Mietparteien vermeiden, oder bei einem späteren Rechtsstreit als Beweismittel dienen“, so der Rechtsanwalt weiter.
„Aus Beweisgründen sollte alles immer schriftlich erfolgen“
„Fruchtet dieses jedoch nicht und sollte die Kaution unrechtmäßig einbehalten worden sein, können Mieter die Zahlung unter Stellung einer Frist von zwei Wochen vom Vermieter fordern. Dies sollte aus Beweisgründen immer schriftlich erfolgen. Sollte sodann eine Rückzahlung weiterhin nicht erfolgen, können Mieter dem Vermieter einen Mahnbescheid zustellen lassen.
Spätestens jetzt reagieren viele Vermieter, um einem streitigen Verfahren aus dem Wege zu gehen. Sofern allerdings auch dann keine Reaktion erfolgt, ist es ratsam, spätestens jetzt rechtliche Hilfe hinzuzuziehen. Schließlich geht es zumeist um einige Tausend Euro“, so der Rat des Kölner Rechtsanwalts.
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Melanie Janeck ist mit ihrem Kreidefarbengeschäft mittlerweile in einem neuen Raum auf der Teutoburgerstraße ansässig und sehr zufrieden. Ihre Kunden haben sie nicht vergessen. Sie hofft vor Gericht mit ihrer Anwältin erfolgreich zu sein, damit sie endlich abschließen kann.