Die Leverkusener Brücke ist seit dem 4. Februar 2024 für den Verkehr freigegeben. Jetzt gibt es bereits die ersten Schmierereien und Hass-Aufkleber.
Neue Leverkusener BrückeWar ja klar: Jetzt schon Schmierereien und Aufkleber mit Kölner Hass-Botschaft
Erst zwei Wochen ist es her – am 4. Februar 2024 wurde die neue Leverkusener Brücke (A1) eröffnet.
Und schon sind die ersten Schmierereien und Aufkleber aufgetaucht. Für viele ist das sicher keine Überraschung. Kaum ist ein Neubau fertig, ist es nur eine Frage der Zeit, bis die ersten Graffitis, Tags oder Sticker das Bauwerk „verschandeln“.
Leverkusener Brücke: Erste Graffitis und Sticker von FC-Ultras
Nun hat es auch die neue Leverkusener Brücke erwischt. Eine Schmiererei wurde sogar von der Fahrbahnseite auf die Schallschutzfenster aufgetragen.
Hier müssen sich also Personen Zugang zum Straßenbereich verschafft haben. Einen Standstreifen für Autos gibt es hier nicht.
Zudem wurden auf der Seite, auf der sich der Fahrradweg hinter der Schallschutzwand befindet, auf einer Länge von ca. 150 Metern 91 Aufkleber des 1. FC Köln angebracht – mit unterschiedlichen Motiven und Botschaften (siehe Video oben).
Offenbar stammen sie von FC-Ultras. „Die ganze Welt hasst die scheiß Polizei!“, heißt es beispielsweise auf einem Aufkleber. Eher harmlos ist da der Sticker, der den Kölner Dom und das Logo des 1. FC Köln zeigt.
Am Ende der Brücke befindet sich zudem ein deutliches Statement: In weißer Schrift wurde „Ultras 1. FC Köln“ auf die graue Wand gesprüht.
Bevor du weiterliest: Kennst du schon den kostenlosen WhatsApp-Channel des EXPRESS? Dort erhältst du täglich die wichtigsten News und spannendsten Geschichten aus Köln – abonniere uns jetzt hier und aktiviere die Glocke, um stets up-to-date zu sein!
Nur ein FC-Aufkleber wurde inzwischen überklebt. Mit einem Sticker der Bayer-Leverkusen-Ultras.
Graffitis und Sticker – so ist die Rechtslage
Übrigens: Gebäude oder Brücken mit Graffitis zu besprühen, ist kein Kavaliersdelikt. Das Portal „anwalt.de“ weist darauf hin, dass es sich dabei um eine Sachbeschädigung handelt.
Seit 2005 gibt es den § 303 II StGB, der nun auch unter Strafe stellt, das Erscheinungsbild einer Sache nicht nur vorübergehend unbefugt zu verändern.
Hier an unserer EXPRESS.de-Umfrage teilnehmen:
„Das bedeutet, wer ohne Erlaubnis des Eigentümers oder der Eigentümerin eine Oberfläche besprüht, macht sich, sofern die Farbe nicht beim nächsten Regenguss restlos verschwindet, wegen Sachbeschädigung strafbar“, erklärt ein Rechtsexperte.
Je nach Größe des Graffitis können zwischen 600 Euro und 2000 Euro fällig werden. So teuer kann die Säuberung sein.
Auch das Bekleben fremden Eigentums kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Hier kann ein Bußgeld von über 100 Euro verhängt werden.