Plötzlicher Halt in KölnPolizei zerrt Mann (33) aus RE 9 – ein Inder war im Rausch sein Opfer

Ein Regionalexpress der Deutschen Bahn fährt über die Gleise an einem Wohngebiet in Köln vorbei.

In einem Regionalexpress eskalierte die Situation derart, dass die Bundespolizei in Köln eingreifen musste. Das Symbolfoto wurde im Jahr 2018 aufgenommen.

Nach einer Gewalt-Attacke im RE 9 kommt auf einen 33-jährigen Mann nun einiges zu.

von Thomas Werner  (tw)

Dieser Halt stand auf keinem Fahrplan – doch er war bitter nötig. In der Nacht auf Freitag (22. September 2023) hat die Bundespolizei in Köln einen 33-jährigen Mann vorläufig festgenommen. Ein Mann aus Indien (32) war kurz zuvor sein Opfer geworden.

Wie ein Sprecher am Freitagnachmittag erklärte, waren die Einsatzkräfte gegen 0.25 Uhr alarmiert und zum Bahnhof Köln-West gerufen worden. Die Meldung: Gewalt im RE 9!

Gewalt im RE 9 – Bundespolizei muss in Köln eingreifen

Der Regionalexpress, der von Siegen in Richtung Aachen unterwegs war, hält zwar planmäßig in Köln (u.a. am Hauptbahnhof), nicht aber in Köln-West. Jetzt war aber schnelles Eingreifen gefragt.

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Denn: Während der Fahrt soll der 33-Jährige zuvor geraucht und Alkohol getrunken haben. Außerdem schrie er lauthals, bespuckte und beleidigte den 32-Jährigen aus Indien.

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Unvermittelt soll der Tatverdächtige dann auf sein Opfer eingeschlagen haben. Nicht nur mit der Faust, auch mit einem Nothammer, den er im Zug entnahm. Damit schlug er auf den Hinterkopf des Inders ein.

Eine Zeugin betätigte die Notruftaste, um den Vorfall zu melden und Hilfe zu holen. Die Einsatzkräfte der Bundespolizei rückten an, nahmen den Mann vorläufig fest und stellten den Nothammer als Beweismittel sicher.

Auch auf der Suche nach dem Grund für den Ausraster des Tatverdächtigen wurden sie schnell fündig: Drogen! Bei einer Durchsuchung fanden die Beamtinnen und Beamten Betäubungsmittel, wobei es sich augenscheinlich um Marihuana handelte. Zudem führten sie bei dem 33-Jährigen einen Drogenschnelltest durch, der auf den Konsum von Kokain hinwies.

Auf den Mann kommt nun einiges zu: Die Einsatzkräfte leiteten Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Missbrauch von Notrufen und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln ein.

Der Verletzte wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Zu der Schwere seiner Verletzungen ist nichts bekannt, von einer Lebensgefahr spricht die Bundespolizei allerdings nicht.