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Er wollte Polizist werdenRadfahrer (23) rast Frau in Köln tot – schlimmer Fehler an der Ampel

Ein junger Mann sitzt im Gericht.

Ein Polizeianwärter musste sich am Montag (23. Januar 2025) vor dem Kölner Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Nach dem Tod einer 81-Jährigen stand ein Rennradfahrer (23) in Köln vor Gericht.

von Iris Klingelhöfer  (iri)

Ein junger Mann (23) ist am Montag (13. Januar 2025) vor dem Kölner Amtsgericht verurteilt worden. Er hatte in der Südstadt mit seinem Rennrad eine alte Dame (81) angefahren – kurz darauf war sie tot.

Der 23-Jährige wurde der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Das Urteil: sieben Monate Haft. Die Strafe wurde allerdings zur Bewährung ausgesetzt, wie Amtsgerichtssprecherin Andrea Fuchs gegenüber EXPRESS.de erklärte.

Prozess vor Kölner Amtsgericht nach Unfalltod von Fußgängerin (†81)

Der folgenschwere Unfall passierte am 11. September 2023. Gegen 8.30 Uhr war der Angeklagte auf dem Fahrradschutzstreifen des Salierrings Richtung Chlodwigplatz unterwegs. Dabei soll er mit seinem Rennrad etwa 30 km/h schnell gewesen sein.

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An der Ecke Am Duffelsbach soll er dann bei „Rot“ die Straße überquert und nach rund 37 Metern gegen die linke Körperhälfte der 81-jährigen Rentnerin gefahren sein. Diese war zum Unglückszeitpunkt im Begriff, die Lichtzeichenanlage bei „Grün“ zu überqueren.

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Die 81-Jährige stürzte durch den Zusammenstoß zu Boden und schlug mit dem Kopf auf den Asphalt. Sie erlitt dabei einen Schädelbruch mit Einblutungen und verstarb trotz intensivmedizinischer Versorgung noch am Unfalltag im Kölner Uniklinikum an den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas.

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Im Prozess vor dem Amtsgericht wurde ein Sachverständiger angehört, der den Rotlicht-Verstoß des jungen Rennradfahrers bejahte. Der Angeklagte selbst ergriff auch das Wort und äußerte sich zu den Vorwürfen. Er war deutlich gezeichnet von deren Schwere und entschuldigte sich bei den Angehörigen des Opfers.

Der 23-Jährige erzählte vor Gericht auch, dass er Polizist werden möchte. Nach dem folgenschweren Unfall hatte der Polizeianwärter die Ausbildung jedoch unterbrochen. Das Urteil gegen ihn ist noch nicht rechtskräftig.