Kurz vor UrteilNach Tod von Anne M. (†66): Paukenschlag um A3-Drama in Köln

In wenigen Tagen sollte das Urteil im Betonplatten-Prozess fallen. Doch jetzt kam es zur überraschenden Wende.

von Iris Klingelhöfer  (iri)

Paukenschlag im Betonplatten-Drama auf der A3: Der Prozess gegen drei Angeklagte vor dem Kölner Landgericht ist kurz vor Ende vorläufig eingestellt worden.

Das bestätigte am Montag (16. Dezember 2024) ein Gerichtssprecher. Das Urteil sollte eigentlich am Freitag (20. Dezember) fallen!

Betonplatte stürzt auf der A3 auf das Auto einer Kölnerin (†66)

Jetzt die vorläufige Einstellung gegen Geldauflage. Demnach muss der angeklagte Oberbauleiter 90.000 Euro zahlen, ein Mitarbeiter von Straßen.NRW 50.000 Euro. Bereits im November war das Verfahren gegen einen weiteren Mitarbeiter des Landesbetriebes Straßenbau gegen Zahlung von 30.000 Euro eingestellt worden.

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Am 13. November 2020 hatte sich eine sechs Tonnen schwere Betonplatte aus ihrer Verankerung gelöst und war auf das Auto von Anne M. (†66) geknallt. Die Kölnerin starb noch am Unfallort.

Die Kölner Staatsanwaltschaft warf einem Ingenieur (62) der Baufirma, die 2008 beim Ausbau der A3 zwischen den Anschlussstellen Köln-Dellbrück und dem Kreuz Köln-Ost die Schallschutzmauer montiert hatte, Totschlag durch Unterlassen vor.

Darüber hinaus wurde zwei ehemaligen Mitarbeitern (beide 59) des Landesbetriebs Straßen.NRW fahrlässige Tötung zur Last gelegt.

Laut Anklage war Teil der Baumaßnahme damals unter anderem die Errichtung von Betonstützwänden mit daran angebrachten Lärmschutzwandvorsatzschalen gewesen. Die Konstruktion der oberen Haltepunkte der Lärmschutzwände sei aber planabweichend vorgenommen worden, so der Vorwurf.

Betonplatten-Drama: Heftige Vorwürfe der Kölner Staatsanwaltschaft

Einer der Angeklagten soll Haltewinkel eingesetzt haben, welche nicht der freigegebenen Planung entsprochen haben. Zudem sollen eigenmächtig Schweißarbeiten durchgeführt worden sein, sodass der Korrosionsschutz nicht mehr ausreichend war.

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Zwar war die Planabweichung dem Auftrag gebenden Landesbetrieb angezeigt worden, der daraufhin ein Gutachten einholte und das Ergebnis an den angeklagten Ingenieur übersandte – doch der soll nichts unternommen haben. Dabei hatte das Gutachten ein alarmierendes Ergebnis, wonach die Halteelemente nicht tragfähig seien und gegen andere hätten ausgetauscht werden müssen.

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Da keiner der Männer in U-Haft sitzt, hatte der Prozess erst Mitte August 2024 begonnen. Nur wenige Tage später hieß es jedoch: Er muss noch mal neu gestartet werden – wegen einer Schöffin, die im Vorfeld von der Vorsitzenden Richterin von ihren Pflichten entbunden worden war.

Die Grundschuldirektorin hatte angegeben, dass einige Verhandlungstage mit ihren beruflichen Verpflichtungen kollidieren würden. Das wollte die Verteidigung nicht hinnehmen und machte einen sogenannten Besetzungseinwand gelten. Dem entsprach das zuständige Oberlandesgericht. Daher ging alles von vorne los. Und jetzt die vorläufige Einstellung des Verfahrens. (mit dpa)