Muslime beteten im Kölner Dom. So etwas hat es vor fast 60 Jahren mal gegeben. Heute scheint das ausgeschlossen.
Ramadan-GebetKölner Dompropst nimmt Stellung – würde er heute nicht mehr zulassen
Vor fast 60 Jahren haben muslimische Gastarbeiter im Kölner Dom im Ramadan gebetet – heute würde Dompropst Guido Assmann das nicht mehr zulassen.
Zwar verbinde Christen und Muslime der Glaube an einen Gott, sagte Assmann am Dienstag (19. März 2024) dem Kölner Onlineportal domradio.de.
Dompropst Guido Assmann über das Ramadan-Gebet im Kölner Dom
Aber Muslime lehnten das christliche Verständnis vom dreifaltigen Gott ab: dass nämlich Gott mit Jesus Christus einen Sohn hat, der die Menschen im Heiligen Geist bekräftigt und bestärkt. Ein Muslim hätte auch Probleme damit, dass im Dom Kreuze hängen.
Laut Assmann hat damals – 1965 – ein Geistlicher am Dom dem muslimischen Gebet in einer Ecke der Kathedrale zugestimmt, ohne dies vorher mit dem Domkapitel oder dem Dompropst anzusprechen. Es sei wohl eine Reaktion auf einen Anruf gewesen, in dem es geheißen habe, dass die 2000 bei den Kölner Ford-Werken beschäftigte Gastarbeiter keinen Raum hätten für das Ramadan-Gebet.
„Ich denke, das war sehr spontan und aus einem guten Herzen heraus, etwas Gutes tun zu wollen“, so Dompropst Guido Assmann.
Hier erfährst du mehr über das Ramadan-Gebet im Kölner Dom.
Das Domkapitel habe den Initiator nicht hängen lassen wollen, aber im Nachhinein darauf bestanden, beim nächsten Mal über eine solche Entscheidung zu sprechen. Jeder sei aber im Dom willkommen, sagte Assmann.
„Wenn dort einer ein persönliches Gebet spricht, wird das niemandem verweigert.“ Das Domkapitel, das für die Gottesdienste an der Kathedrale verantwortlich ist, lade dazu ein, den dreifaltigen Gott zu verehren.
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Über das Ramdan-Gebet im Dom existieren laut Assmann nur wenige Zeugnisse. So berichtete der EXPRESS damals (siehe Foto oben).
Auch die Akten des Domkapitels enthielten nicht viel darüber. Assmann begrüßte es, dass in Deutschland alle Religionsgemeinschaften die Möglichkeiten haben, eigene Gotteshäuser zu errichten. „Religionsfreiheit ist ein ganz hohes Gut, dass in unserer Verfassung grundgelegt ist.“
Wichtig sei auch das interreligiöse Gespräch, um gemeinsam zu überlegen, wie die Gesellschaft angesichts verschiedener religiöser Weltanschauungen gestaltet werden kann. (KNA)