Im Fall um die getötete Schwangere und ihr totes Baby aus Leverkusen ist am Montag (17. Juni) das Urteil gefallen.
Schwangere Freundin (†35) getötetPaukenschlag-Urteil gegen Angeklagten (34) vor Kölner Landgericht
Jetzt ist das Urteil da – in einem der wohl schlimmsten Fälle in Köln und Umland der vergangenen Jahre.
Der 34-Jährige, der im Oktober 2023 seine damals schwangere Freundin und ihr ungeborenes Baby getötet haben, ist am Montag (17. Juni 2024) vor dem Kölner Landgericht zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil fiel wegen Totschlags, nicht wegen Mordes. Die 21. Große Strafkammer sah das Mordmerkmal der Heimtücke nicht als erfüllt an.
Urteil im Fall um schwangere Frau aus Leverkusen gefallen
Der Fall hatte 2023 die ganze Region berührt: Am 27. Oktober gegen 20.30 Uhr war die werdende Mutter (†35) auf dem Weg zu einem Mehrfamilienhaus in Leverkusen-Rheindorf, in dem der Angeklagte unter anderem mit seiner Mutter lebte. Vorher hatte sie ihm in einem Chat den Besuch angekündigt: Sie wolle seiner Mutter von ihrer Beziehung und der Schwangerschaft erzählen.
Der Angeklagte hatte das laut Anklage bislang gegenüber seiner muslimischen Familie geheim gehalten. Er soll einen Ansehensverlust durch ein uneheliches Kind befürchtet und daher beschlossen haben, die im 4. Monat schwangere Frau und den Fötus zu töten.
Er soll ein Küchenmesser mit Holzgriff und 14 Zentimeter langer Klinge eingesteckt und die 35-Jährige vor dem Haus abgepasst haben.
Dort kam es zu einem Streit, bei dem er ihr das Handy aus der Hand gerissen haben soll. Dann verlagerte sich die Situation in Richtung eines Wendehammers.
Dort soll der Angeklagte in Tötungsabsicht mehrfach massiv auf die 35-Jährige eingestochen haben. Die Schwangere erlitt mindestens zehn Stich- und Schnittverletzungen, insbesondere im Bauchbereich. Für sie und das Kind in ihrem Bauch kam jede Hilfe zu spät.
Der Fall vor dem Kölner Landgericht lief seit April 2024, unter anderem hatten auch die beiden Polizisten, die als Erstes am Tatort eingetroffen waren, als Zeugen ausgesagt.
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Ein Beamter (30) der Kölner Polizei hatte den Angeklagten auf dem Gehweg sitzend angetroffen. „Er war apathisch, hat mit leerem Blick geradeaus gestarrt“, erzählte er im Zeugenstand. Auch nach dem Zustand der Frau habe er sich zu keiner Zeit erkundigt. „Das fanden auch wir verwunderlich.“ Stattdessen soll er behauptet haben, die Frau sei ihm fremdgegangen.
Für besondere Emotionalität in dem Fall hatten zum Prozessauftakt die Mutter und die Schwester der getöteten Frau gesorgt, die vor Gericht ein Foto ihrer Tochter bzw. Schwester in die Kameras hielten.