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SilvesterHier gilt Kölns hartes Böllerverbot – es drohen 50.000 Euro Strafe

Böllern ist in der Kölner Innenstadt an Silvester verboten. Die Stadt hat dazu Einzelheiten bekanntgegeben. Bei Vergehen droht ein heftiges Bußgeld.

Zum zweiten Mal wird es Silvester in Köln eine großflächige Zone in der Innenstadt geben, in der nicht geböllert werden darf. Das teilte die Stadt Köln am Donnerstag (21. November 2024) mit.

Wie das Böller-Verbot konkret aussieht und welche Strafen drohen.

Silvester in Köln: Wieder weiträumiges Böller-Verbot

In einer Zone, die linksrheinisch bis zu den Ringen reicht und diese einschließt, dürfen damit keine pyrotechnischen Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung abgefeuert werden. Dies sind zum Beispiel Silvesterknaller und Böller.

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Feuerwerk, bei dem es vor allem um die Sichtbarkeit geht, ist hingegen erlaubt (zum Beispiel Raketen).

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In den vergangenen Jahren war es immer wieder zu Beschwerden von Kölnern und Kölnerinnen gekommen, die sich über den Lärm-, aber auch über die Feinstaubbelastung und Unmengen von Müll an Silvester beklagten.

Eine Grafik zeigt das Böllerverbot an Silvester in Köln

Die Grafik zeigt das Böllerverbot an Silvester in Köln.

Durch das Böllerverbot sollen aber auch Polizisten und Polizistinnen, Ordnungs- und Rettungskräfte besser geschützt werden. Gegen sie waren zum Jahreswechsel 2022/23 in zahlreichen Großstädten Böller abgeschossen worden, Verletzungen waren die Folge. Das neue Konzept war deshalb in Abstimmung mit der Polizei entstanden.

Das Böllerverbot im vergangenen Jahr wirkte sich auf zahlreiche Bereiche positiv aus. Die Feuerwehr verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr in der Altstadt deutlich weniger Rettungseinsätze. In der Leitstelle des Ordnungsdienstes ging keine einzige Beschwerde in Zusammenhang mit Feuerwerk ein.

Mehrere Bürger und Bürgerinnen forderten trotzdem eine Ausweitung der Verbotszone. Dies sei aus juristischen Gründen aber nicht möglich, erklärt die Stadt.

Das Ordnungsamt wird die Einhaltung des Böllerverbots kontrollieren. Verstöße können richtig teuer werden. „Wer trotz des Verbots Böller abfeuert, für den oder die sieht das Gesetz Strafen von bis zu 50.000 Euro vor“, warnt die Stadt.

Unabhängig vom Böllerverbot gilt um den Dom wie in den Vorjahren ein Mitnahmeverbot von Feuerwerkskörpern aller Art. Stadtweit gilt weiterhin: Feuerwerk darf nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen abgebrannt werden. (mt)