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Schock-NachrichtKölner Friseurin macht Corona-Verluste wett – das rächt sich jetzt
Köln – Die Kölner Friseurin Kirsten Helmbrecht konnte ihr Glück kaum fassen. Weil sie wegen der Corona-Pandemie ihren Salon „Kiki“ wochenlang schließen musste und keine Einnahmen hatte, beantragte sie am 27. März 2020 Corona-Soforthilfe. Noch am selben Tag erhielt sie die Bewilligung, keine zehn Tage später war das Geld auf ihrem Konto, 9000 Euro.
Kölner Friseurin schockiert wegen Rückzahlung der Soforthilfe
„Ich war natürlich sehr erleichtert, denn mit der staatlichen Unterstützung konnte ich mein Geschäft erstmal über Wasser halten“, sagt die 51-Jährige. Wie viele andere Kleinunternehmer, Freiberufler und Solo-Selbständige empfand sie die staatliche Unterstützung als Segen, als eine Art „Geschenk des Himmels“.
Insgesamt 50 Milliarden Euro Corona-Soforthilfe stellte der Bund krisengebeutelten Unternehmen zur Verfügung und stockte damit die Leistungen der Länder massiv auf. Ein beispielloser finanzieller Kraftakt, mit dem die deutsche Wirtschaft vor dem Absturz bewahrt werden sollte.
Soforthilfe für Kölner Friseurin: Große Versprechungen am Anfang
Die vollmundigen Erklärungen zum Sinn der Soforthilfen klingen den Betroffenen noch heute in den Ohren. So verkündete Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) am 23. März 2020: „Wir geben einen Zuschuss, es geht nicht um einen Kredit. Es muss also nichts zurückgezahlt werden.“ Auch Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sprach von „direkten Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen.“
Doch die anfängliche Begeisterung ist bei vielen Unternehmern verflogen. Stattdessen machen sich Enttäuschung und Wut breit, die Sorgen vor existenziellen Nöten sind zurück – so wie zu Beginn der Corona-Pandemie.
Soforthilfe für Corona: Rückzahlungen werden gefordert
Grund: Immer mehr Soforthilfe-Empfänger erhalten eine Aufforderung, rückwirkend ihren tatsächlichen Bedarf an finanzieller Hilfe darzulegen. Sollten die Verluste geringer sein als die erhaltenen Mittel, müssen sie die Soforthilfe anteilig oder sogar vollständig zurückzahlen. Allein in Nordrhein-Westfalen wurden bislang etwa 100.000 der insgesamt 426.000 Hilfeempfänger aufgefordert, ihre finanziellen Schäden genau darzulegen.
Auch Friseurin Kirsten Helmbrecht erhielt per E-Mail ein sechsseitiges Formular zur „Ermittlung des Liquiditätsengpasses NRW-Soforthilfe 2020“. Schon auf der ersten Seite steht: „Eventuell zu viel gezahlte Soforthilfe ist - wie angekündigt - an die Landeshauptkasse zurückzuzahlen.“
Kölner Friseurin: Rückzahlung der Soforthilfe steht bevor
Der Einschub „wie angekündigt“ bezieht sich offenbar auf das Kleingedruckte im Soforthilfe-Antrag, den Kirsten Helmbrecht Ende März unterschrieben hatte. Dort heißt es unter Punkt 6.11: „Mir ist bekannt, dass ich ... im Falle einer Überkompensation ... die erhaltene Soforthilfe zurückzahlen muss.“
Doch in der turbulenten Corona-Phase habe viele Geschäftsinhaber die Zugangsbedingungen zu den staatlichen Hilfstöpfen nicht bis ins kleinste Detail registriert. Von heute auf morgen mussten sie ihre Läden zusperren und wussten nicht, ob, wann und wie es weitergeht. Kirsten Helmbrecht zum Beispiel schloss ihren Salon am 25. März. Erst nach sechs Wochen konnte sie wieder loslegen. Bis dahin musste sie um ihr wirtschaftliches Überleben fürchten.
Kölner Friseurin macht Verluste wett – und das rächt sich
Dank ihres unermüdlichen Einsatzes (viele Überstunden, Öffnung am Sonntag) konnte die Friseurin ihre Verluste aus der Zwangsschließung (ca. sechs Wochen) wettmachen – was ihr nun auf die Füße fällt. Denn nach Lesart der Behörden hat sie in den drei entscheidenden Monaten kein Minus gemacht. Nach jetzigem Stand muss sie die komplette Soforthilfe zurückzahlen.
Für Kirsten Helmbrecht und viele andere Geschäftsleute kommen die Rückforderungen zur Unzeit. Noch immer leidet die Wirtschaft erheblich unter den Folgen der Corona-Pandemie. Besonders die Betreiber von Hotels, Restaurants und Bars stehen vor einer ungewissen Zukunft, aber auch Einzelhändler, Event-Veranstalter und Friseure.
Soforthilfe: Rückzahlung treibt Unternehmer in Verzweiflung
Die Vorstellung, in Zeiten von eingebrochenen Umsätzen und einer drohenden zweiten Infektions-Welle Tausende Euro Corona-Hilfe zurückzahlen zu müssen, treibt viele von ihnen zur Verzweiflung. Die Enttäuschung ist groß, der Unmut wächst.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Nordrhein etwa monierte, das Land NRW habe die Bedingungen für die Soforthilfe nachträglich geändert - und zwar so, „dass viele Unternehmer gezwungen sein werden, die Soforthilfe zurückzuzahlen“. Damit könne man rückblickend weder von „Sofort“ noch von „Hilfe“ sprechen. Sollte das Land an seiner Rechtsauffassung festhalten, „wäre das der Todesstoß für viele nicht nur gastgewerbliche Unternehmer“, so der Verband.
Kölner Friseurin: „Ich habe mir keine Handtaschen von dem Geld gekauft”
„Ich finde es absolut in Ordnung, dass am Ende eine Abrechnung stattfindet“, sagt die Kölnerin. Sie selbst habe durch die sechswöchige Schließung mehr als 3700 Euro verloren, die nach ihrer Auffassung von der Corona-Soforthilfe abgedeckt werden müssten. Das restliche Geld, das sie eigentlich nicht gebraucht hätte, werde sie selbstverständlich zurückzahlen.
Aber dass sie nach jetzigem Stand die komplette Summe von 9000 Euro verlieren würde, empfindet die Geschäftsfrau als Sauerei. „Ich habe mir von der Soforthilfe schließlich keine Louis-Vuitton-Handtaschen gekauft.“