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Kölner RingeNicht alles erlaubt – Stadt mit neuen Werbe-Bestimmungen

Das Foto zeigt die Kölner Ringe an der Ecke Schaafenstraße.

Die Stadt Köln hat für die Kölner Ringe eine neue Werbesatzung aufgesetzt. Das gab sie am Mittwoch (3. August 2022) bekannt. Das Symbolfoto der Ringe ist vom 13. November 2019.

Die Stadt hat für die Kölner Ringe neue Werbesatzungen aufgesetzt. Die sind aber noch nicht in trockenen Tüchern.

Für die Kölner Ringe sind neue Werbesatzungen aufgesetzt worden. Das hat die Stadt am Mittwoch (3. August) bekanntgegeben.

Ziel sei es, einen geordneten Zustand der öffentlich wirksamen Werbeanlagen, wie über Geschäften oder an Hausfassaden, zu ermöglichen. Im Klartext: Das Stadtbild soll nicht durch Werbung überfrachtet und nur verhältnismäßig verändert werden.

Werbesatzung für Kölner Ringe: Rat der Stadt muss zustimmen

In den Satzungen geht es unter anderem um Anbringungsort, Abmessungen und Ausgestaltung von äußeren Werbeanlagen. In einem ersten Schritt gehe es dabei beispielhaft um die ersten vier von insgesamt 16 Satzungen.

Alles zum Thema Kölner Ringe

Diese betreffen den Hansaring, den Theodor-Heuss-Ring, den Ebertplatz und den Eigelstein. Die ergänzenden Satzungen für die gesamten Ringstraßen sollen nach der Beratung ausgearbeitet und ebenfalls zum Beschluss vorgelegt werden.

„Im Planungsalltag zeigt sich, wie wichtig es ist, die Qualität, den Gestaltungsanspruch des Stadtbildes zu erhalten und daher die bisherigen Regelungen auf einer neuen Rechtsgrundlage fortzuführen“, heißt es seitens der Stadt.

Satzung besagt: Klare Angaben zu Größe und Fläche

Ein Blick in die Satzungen verrät: Für Gewerbetreibende gibt es mit der neuen Satzung einiges zu beachten. Exakte Angaben zur maximalen Flächennutzung, Abständen und Größen werden in den Satzungen formuliert.

So dürfen zum Beispiel Einzelbuchstaben, die auf flächigen Werbetafeln auf der Gebäudefassade genutzt werden, eine Höhe von 80 Zentimetern nicht überschreiten.

Außerdem sind direkt an Gebäuden angebrachte, sich bewegende Werbeanlagen sowie Werbeanlagen mit Wechselbildern oder Blinklicht nicht zulässig. Werbung auf Rollläden oder Jalousien ist ebenfalls nicht zulässig. Werbeanlagen sollen sich außerdem am sogenannten Goldenen Schnitt ausrichten.

Richtig teuer kann es für Betreiber werden, sollten sie sich nicht an die Regeln halten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Werbeanlage ohne die erforderliche Genehmigung errichtet, aufstellt, anbringt oder ändert, kann mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

Ab dem 8. September: Neue Werbesatzungen in Köln

Die neuen Satzungen werden am 8. September dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Der muss die Vorschläge abnicken.

Die Stadt Köln hatte 1995 eine Werbesatzung für den gesamten Bereich der Kölner Ringe aufgestellt, die vom Verwaltungsgericht Köln jedoch mit zwei Urteilen vom 3. August 2010 sowie vom 27. November 2012 für unwirksam erklärt wurde. (red)