Die Sommerferien stehen vor der Tür. Für manche Reisende könnte es bei der Rückreise nach Deutschland eine böse Überraschung geben.
Urlaub in GefahrTermin-Probleme bei Kölner Ausländerbehörde – das müssen Betroffene wissen
von Adnan Akyüz (aa)
Kein Termin bei der Behörde, kein Urlaub? So könnte es zu den anstehenden Sommerferien für zahlreiche Ausländerinnen und Ausländer aus Köln kommen. Aufgrund der Überlastung der Ausländerbehörde könnten viele Menschen nach dem Urlaub bei der Einreise nach Deutschland große Probleme bekommen. EXPRESS.de beantwortet die wichtigsten Fragen.
Viele kennen es: Wer derzeit einen Termin für die Übertragung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels bei der Kölner Ausländerbehörde bekommen will, muss lange warten. Meist sind freie Termine erst in mehreren Monaten verfügbar. Besonders lange müssen die Menschen auf der Schäl Sick warten, weil da auch die meisten Menschen ohne deutschen Pass leben.
Köln: Lange Wartezeiten bei der Ausländerbehörde
Das geht auch aus den Aussagen der Leiterin der Behörde, Christina Boeck, hervor. Dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ erklärte sie kürzlich, dass die Quote der unbesetzten Stellen insgesamt bei knapp 20 Prozent liege. Im Rechtsrheinischen und in der zentralen Ausländerbehörde mitunter bei bis zu 30 Prozent.
Der Aufenthaltstitel bescheinigt, dass Menschen ohne deutschen Pass legal in Deutschland leben oder sich im Bundesgebiet aufhalten dürfen. Er gilt in der gesamten Europäischen Union.
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Die seit längerer Zeit anhaltende Situation von überlasteten Ausländerbehörden hat auch Auswirkungen auf die grenzpolizeilichen Aufgaben der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn. Dort werden nämlich die Einreise und damit auch die notwendigen Ausweisdokumente kontrolliert.
Auf Anfrage von EXPRESS.de erklärt der Bundespolizeisprecher Sebastian von den Driesch: „Grundsätzlich dürfen Personen nur mit gültigen Dokumenten ein- und ausreisen, dazu zählt auch der von Ausländerbehörden ausgestellte Aufenthaltstitel für in Deutschland lebende Drittstaatsangehörige.“
Damit sind etwa Menschen gemeint, die nicht EU-Staatsbürger/-Staatsbürgerinnen sind. Die größte Gruppe in Köln bilden mit etwa 100.000 die Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit.
Bei der Ausreise aus Deutschland wird der aktuelle Aufenthaltsstatus geprüft. Sollte lediglich ein abgelaufener Aufenthaltstitel vorgelegt werden, bedarf es laut Bundespolizei einer intensiven Prüfung, ob beispielsweise der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat erfüllt ist.
Insbesondere aber bei der Rückreise aus dem Ausland führen abgelaufene Aufenthaltstitel zu Problemen, erklärt der Sprecher. „Denn die Fluggesellschaft hat bei visapflichtigen Personen vor dem Abflug in den Schengenraum auf die Gültigkeit von erforderlichen Dokumenten wie Reisepass und gegebenenfalls Visum oder eben Aufenthaltstitel zu achten und bei Nichtvorlage oder ungültigen Dokumenten die Beförderung abzulehnen.“
So kann es sein, dass Reisenden, die ihre Dokumente nicht rechtzeitig erneuert haben, weil sie vor den Ferien keinen Termin bei der Behörde bekommen haben, der Zutritt zum Flieger nach Deutschland verwehrt wird. Das nehmen Airlines sehr ernst, weil sie sonst für die Kosten für den Rückflug aufkommen müssten und zudem eine Strafzahlung droht.
Wer schon einen Termin bei der Ausländerbehörde hat und in den Urlaub fliegt, ohne aber seine Dokumente erneuert zu haben, könnte auch Probleme bekommen.
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Sprecher von den Driesch erklärt dazu: „Von der Ausländerbehörde oft formlos ausgestellte Bescheinigungen über die Beantragung der Verlängerung oder deren Übertragung dürfen von den Fluggesellschaften nicht ohne Weiteres akzeptiert werden und führen zu Anfragen bei der Bundespolizei des jeweiligen Zielflughafens.“
Diese Anfrage hat dann zum Inhalt, ob betroffene Reisende unter der vorliegenden Dokumentenlage doch nach Deutschland befördert werden dürfen. Für diese Prüfung bedürfe es vor allem bei befristeten Aufenthaltserlaubnissen eines gut geführten, aktuellen Ausländerzentralregisters, in der beispielsweise die Antragstellung und/oder die Ausgabe einer Fiktionsbescheinigung vermerkt wurde. Gibt es so einen Vermerk nicht, dürfen Reisende nicht befördert werden.
Bei unbefristeten Aufenthaltstiteln besteht das Recht auf Aufenthalt fort, dort gibt es lediglich ein technisches Ablaufdatum des Kärtchens. Dies führe bei der Rückreise am Check-In ebenso zu Problemen. Bei der Passkontrolle wieder zurück in Deutschland werde aber nur auf die Neubeantragung der Karte hingewiesen.
Wer von der Fluggesellschaft abgewiesen wird, muss dann zur deutschen Botschaft und ein Visum zur Wiedereinreise beantragen. Das kostet Zeit und der geplante Flug wird sicher nicht mehr erreicht.
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Wer also in den Urlaub außerhalb der EU möchte und schon weiß, dass keine gültigen Dokumente bei der Einreise vorlegt werden können, sollte sich auf diese Probleme gefasst machen.
Um die Erreichbarkeit zu verbessern, hat die Ausländerbehörde Köln eine Hotline für die rechtsrheinischen Bezirke eingerichtet. Innenstadt: 0221/221-31948, Ehrenfeld: 0221/221-94100, Porz: 0221/221-97100, Kalk: 0221/221-21414 und Mülheim: 0221/221-94949. Zusätzlich ist die Behörde über das Callcenter der Stadt Köln erreichbar.