Horror-Unfall mit ICEZwei Männer (†27, †31) in Hürth getötet – ist der Schuldige gefunden?

Das tragische Unglück in Hürth wird wohl bald vor Gericht gehen. Zu dem Fall aus dem Mai 2023 wurde nun Anklage erhoben.

von Thomas Werner  (tw)

Es war einer der schwärzesten Tage rund um die Deutsche Bahn in den vergangenen Jahren: Am 4. Mai 2023 wurden zwei Gleisarbeiter (27, 31) beim Zugunglück in Hürth von einem ICE erfasst. Sie waren sofort tot.

Jetzt, auf den Tag genau 19 Monate später, kommt neue Bewegung in den Fall. Wie ein Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft am Mittwoch (4. Dezember 2024) bestätigte, ist in dem Fall Anklage gegen einen Beschuldigten erhoben worden. Der Vorwurf gegen ihn laute fahrlässige Tötung.

19 Monate nach dem tragischen Unglück in Hürth wurde Anklage erhoben

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft auch noch gegen einen zweiten Beschuldigten ermittelt. Das gegen ihn gerichtete Verfahren sei aber mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden, hieß es. Für das Verfahren ist nun das Amtsgericht in Brühl zuständig.

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Über Monate hatte die Staatsanwaltschaft Köln in dem Fall ermittelt, bis April 2023 auch die Aussagen von Zeuginnen und Zeugen aufgenommen. Dazu wurden interne Betriebsanweisungen der betroffenen Unternehmen ebenso ausgewertet wie die sichergestellten Kommunikationsdaten der Verfahrensbeteiligten.

Die späteren Opfer hatten damals gemeinsam mit Kollegen im Auftrag der Deutschen Bahn am Gleisbett gearbeitet. Als sie sich auf die Schienen begaben, waren sie davon ausgegangen, dass die Strecke bereits gesperrt war – das war aber nicht der Fall. Fünf Kollegen konnten im letzten Moment von den Gleisen springen und sich retten, sie erlitten einen Schock.

Bei den Ermittlungen war es im Kern um die Frage gegangen, warum die vorgeschriebenen Kommunikationsabläufe nicht funktionierten. Einer der einst zwei Beschuldigten war am Unfalltag als verantwortlicher Bauüberwacher einer Ingenieurgesellschaft eingesetzt, der andere als Sicherungsposten einer Sicherheitsfirma.

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Im Fall des nun gegen einen der beiden Männer eingestellten Verfahrens habe ursprünglich der Vorwurf im Raum gestanden, dass dieser als sogenannter Technischer Berechtigter „pflichtwidrig“ die vermeintliche Sperrung durchgegeben habe, wodurch es zu dem fatalen Unfall auf dem tatsächlich nicht gesperrten Gleisabschnitt gekommen sei, erläuterte die Staatsanwaltschaft.

„Nach Durchführung umfangreicher Ermittlungen hat sich ein solcher Sorgfaltspflichtverstoß jedoch nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit belegen lassen“, sagte ein Sprecher.

Bei dem Mann, gegen den dagegen Anklage erhoben wurde, handelt es sich nach Angaben des Amtsgerichts in Brühl um einen 53-Jährigen, der am Tag des Unfalls Beschäftigter eines Bausicherungsunternehmens gewesen sei. Obwohl das Gleis nicht gesperrt war, soll er in dieser Funktion „grünes Licht“ für die Arbeiten gegeben haben.

Auf Kölner Stadtgebiet war es im Herbst 2023 zu einem ähnlichen Fall gekommen: Am 15. September starb Bahnmitarbeiter Ali Ceyhan (†33), nachdem er vier Tage zuvor in Köln-Kalk von einem Regionalzug erfasst worden war.

Auch er war mit Arbeiten im Gleis beschäftigt gewesen. Die Ermittlungen zu dem Fall laufen noch. Während der Recherche eines ZDF-Teams hatte sich später ein Fahrdienstleiter gemeldet und bestätigt: „Bei einer Reparatur an dieser Stelle – da hätte man auf jeden Fall das Gleis sperren müssen. Da hat irgendjemand seinen Job nicht gemacht.“ (mit dpa)