Am Flughafen Düsseldorf hat die Bundespolizei am Montag bei Kontrollen gleich drei Reisende verhaftet, die per Haftbefehl gesucht wurden. Eine Frau aus NRW wurde vor ihrem Flug nach Mallorca festgehalten.
Flughafen DüsseldorfFrau will nach Mallorca fliegen – plötzlich hat sie Ärger mit der Polizei
Sommerzeit bleibt Reisezeit: An den Flughäfen in Nordrhein-Westfalen bleiben lange Warteschlangen an der Tagesordnung. Dass bei der Sicherheitskontrolle nicht nur das Handgepäck kontrolliert wird, mussten drei Urlauberinnen und Urlauber am Flughafen Düsseldorf feststellen.
Am Montagmorgen (18. Juli) hat die Bundespolizei stichprobenartige Ausreisekontrollen durchgeführt und ist dabei gleich mehrfach fündig geworden. Eine 58-jährige Frau, die auf dem Weg in den Urlaub nach Palma de Mallorca war, wurde plötzlich verhaftet.
Auf dem Weg nach Mallorca: Frau aus NRW wird am Flughafen Düsseldorf verhaftet
Der Grund: Die Polizistinnen und Polizisten stellten fest, dass bereits im Oktober 2018 ein Haftbefehl wegen Betruges gegen die im Juli 2018 verurteilte Frau erlassen wurde.
Die in Krefeld lebende Frau konnte ihre Reise nach Mallorca jedoch trotzdem fortführen, da sie eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 50 Tagen abwenden konnte.
Flughafen Düsseldorf: Drei Reisende per Haftbefehl gesucht
Ein paar Stunden später wurde die Bundespolizei erneut fündig: Ein 41-jähriger Mann, der auf dem Weg in die rumänische Hauptstadt Bukarest war, wurde per Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gesucht.
Der Grund: Er wurde bereits im Dezember 2020 wegen Diebstahls verurteilt. Doch auch der Düsseldorfer konnte seine Reise fortsetzen. Noch vor Ort beglich er die Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro und konnte so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 150 Tagen abwenden.
Flughafen Düsseldorf: Gesuchte Reisende begleichen Geldstrafen
Zuletzt wurden die Beamtinnen und Beamten am Montagabend auf einen Mann aufmerksam: Bei einem 45-jährigen Mann, der nach Kayseri in die Türkei fliegen wollte, wurde ein offener Haftbefehl festgestellt.
Die Staatsanwaltschaft Bochum hatte im April dieses Jahres einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im Mai 2021 Verurteilten ausgesprochen.
Doch auch der in Gelsenkirchen lebende Mann konnte seine Reise antreten und den Gang ins Gefängnis gegen die Zahlung einer Geldstrafe abwenden. Durch die Zahlung von 600 Euro vor Ort bei der Bundespolizei entging er der Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 60 Tagen. (mn)