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Erftstadt-BlessemErdrutsch-Anwohner dürfen in Häuser zurück – aber nur kurz

Der überflutete Ortsteil Blessem am 16. Juli 2021. Jetzt dürfen die Anwohner kurz in ihre Wohnungen und Häuser zurück.

Der überflutete Ortsteil Blessem am 16. Juli 2021. Jetzt dürfen die Anwohner kurz in ihre Wohnungen und Häuser zurück.

Nach dem verheerenden Unwetter in NRW dürfen die Erdrutsch-Anwohner in Erftstadt-Blessem für ein bis zwei Stunden in ihre Wohnungen und Häuser zurückzukehren.

Erftstadt. Auch, wenn die Zeit nur kurz ist. Zahlreiche Anwohner des von einem Erdrutsch betroffenen Ortsteils Erftstadt-Blessem dürfen am Donnerstag (22. Juli 2021) zeitweise in ihre Wohnungen und Häuser zurückkehren.

Das teilte die Stadt Erftstadt am Mittwoch in einem Facebook-Post mit.

Mit Bauzäunen richteten Einsatzkräfte bereits eine Sicherheitszone von 100 Metern rund um die Abbruchkante der Kiesgrube ein. Für die Straßenzüge außerhalb dieses Radius hatte die Stadt geplant, Bewohner einzeln und kurz in ihre Wohnungen zu lassen, um persönliche Gegenstände zu sichern. Ein bis zwei Stunden sind dafür vorgesehen.

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Erftstadt-Blessem: Anwohner dürfen für kurze Zeit in ihre Wohnungen zurück

Aus Sicherheitsgründen sollten Einsatzkräfte die jeweiligen Anwohner aber begleiten. Vor allem an der Abbruchkante bestand weiter „akute Lebensgefahr“, wie der Rhein-Erft-Kreis mitgeteilt hatte. Wann die Begehung am Donnerstag starte, war noch unklar.

Landrat Rock erklärte hierzu: „Den Betroffenen wird nun am morgigen Donnerstag die Möglichkeit eröffnet, ihre Wohnungen und Häuser aufzusuchen. Für die Menschen vor Ort ist diese Maßnahme von überragender Bedeutung.“ Das für Blessem ausgesprochene Betretungsverbot wird – mit Ausnahme des 100 Meter Radius – für die morgige Maßnahme aufgehoben.

Geologischer Dienst überprüft Abbruchkante nach Unwetter

„Unter der Voraussetzung, dass die Standsicherheit der Gebäude nicht in Frage steht, was ab morgen Vormittag durch den Geologischen Dienst überprüft wird, muss den Blessemer Bürgern auch die Möglichkeit eröffnet werden, ihre Häuser und Wohnungen wieder dauerhaft zu betreten, insbesondere um Aufräumarbeiten zu leisten“, so Landrat Rock. Dies könne – vorbehaltlich der fachlichen Prüfung – auch schon morgen geschehen. (mt/dpa)