Eine Art „monetären Brexit“ mit internationalem Anstrich hat die Bundespolizei auf der A40 bei Straelen am Niederrhein verhindert.
Cash-Kontrolle in NRWHier wollten 122.350 britische Pfund den „Brexit“ machen
Wenn es nach den Nationalitäten der handelnden Personen, Pkw und Penunsen geht, hat die Bundespolizei am Niederrhein unlängst eine dienstliche Weltreise gemacht – und dabei einen besonderen „Brexit“ verhindert.
Aber von vorn: Bereits am Sonntagabend (23. Januar) hatte eine Streifenwagenbesatzung der Bundespolizei eine Kontrolle auf der A40 vorgenommen. Wie die Behörde am Freitag (28. Januar) nun mitteilt, wurde gegen 21.30 Uhr ein Mann an der Anschlussstelle Niederdorf überprüft.
A40 in NRW: Bundespolizei findet Bündel britischer Pfundnoten
Kontrolliert wurde demnach ein 53 Jahre alter Vietnamese, der in einem in Niedersachsen zugelassenen Audi A3, aus den Niederlanden kommend, den ehemaligen Grenzübergang Straelen-Autobahn passierte und sich den Kräften der Bundespolizei gegenüber mit einem slowakischen Pass auswies und englisch sprach.
Die Frage nach mitgeführtem Bargeld im Wert von mehr als 10.000 Euro hatte der Mann den Angaben der Bundespolizei zufolge mehrmals in englischer Sprache verneint.
Bei der folgenden Fahrzeugkontrolle entdeckten die Beamtinnen und Beamten dann auf der Rücksitzbank des Audi A3 einen Rucksack – sowie hinter dem Fahrersitz zwei Plastiktüten. Darin befanden sich insgesamt 122.350 britische Pfund, das sind umgerechnet etwa 147.007 Euro.
Kontrolle am Niederrhein: „Clearing-Verfahren“ eingeleitet – aber was ist das?
Weil der 53-Jährige auf Nachfragen der Bundespolizistinnen und -polizisten keine weiteren Angaben zur Herkunft des Geldes gemacht hatte, wurde er zum Bundespolizeirevier in Kempen gebracht. Nach Rücksprache mit dem Zollfahndungsamt Essen wurde ein sogenanntes „Clearing-Verfahren“ eingeleitet und die weiteren Ermittlungen durch den Zoll übernommen.
Wie Uwe Eßelborn, Sprecher der Bundespolizeidirektion Kleve, EXPRESS.de am Freitag erklärt, muss bei der Ein- und Ausreise nach Deutschland aus einem EU-Mitgliedstaat mitgeführtes Bargeld in einer Höhe von mehr als 10.000 Euro beim Zoll angegeben werden.
Wenn die betreffende Person auch auf Nachfrage von Bediensteten des Zoll oder der Bundespolizei entsprechende Bargeld-Summen nicht oder nur unvollständig abgibt, kann sie empfindlich bestraft werden. In schweren Fällen kann das Unterlassen der Anmeldung am Zoll mit einer Geldbuße von bis zu einer Million Euro geahndet werden. Damit sollen vor allem Schwarzgeld-Delikte ausgebremst werden.
Uwe Eßelborn erläutert weiter, dass auch bei einer Summe von mehr als 10.000 Euro in bar nachgewiesen werden müsse, woher das Geld stamme. Also beispielsweise aus einem Hausverkauf oder von einem Sparkonto. Im Falle des 53-Jährigen blieben die 122.350 Euro so lange beim Zoll, bis deren Herkunft einwandfrei geklärt sei. Über das weitere Procedere werden dann noch entschieden. (smo)