Kein Bestandsschutz für ältere Genesenen-Nachweise. Heißt: Der Status gilt nicht länger als drei Monate nach dem positiven PCR-Test. Das bestätigte das Bundesgesundheitsministerium. Vorher galt der Nachweis rund sechs Monate.
Neue Corona-RegelKein Bestandsschutz für ältere Nachweise – das müssen Genesene jetzt wissen
Für ältere Genesenen-Nachweise, die schon vor der jüngsten Verkürzung der Geltungsdauer vorlagen, gibt es keinen Bestandsschutz. Das hat ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Mittwoch (19. Januar 2022) klargestellt.
Die Regelung zur Verkürzung sei direkt umgesetzt worden und gelte direkt. Seit Samstag gilt der Genesenenstatus nur noch für eine Zeitspanne zwischen 28 und 90 Tagen nach einem positiven PCR-Test im Zuge einer Corona-Infektion. Vorher galt er etwa doppelt so lange. Nachweise von Anfang Oktober zum Beispiel sind damit jetzt abgelaufen.
Neue Regelung für Corona-Genesene
Der Sprecher wies darauf hin, dass sich viele Genesene hätten impfen lassen. Außerdem könne man die Regelung „auch als Anreiz sehen, sich impfen zu lassen“. Wer genesen sei und sich impfen lasse, für den gelte dann direkt die 2G-Regel.
Die Gesundheitsminister der Länder hatten das Bundesministerium gebeten, Übergangsregelungen für Betroffene zu erarbeiten. Diese seien besonders für gebuchte Reisen und für den Zugang zu Veranstaltungen notwendig, hatte es nach einer Länderkonferenz am Montag geheißen.
Zur aktuellen Lage sagte er: „Dass die Zahlen so hoch steigen würden, war klar.“ Er nannte sie dennoch besorgniserregend. Die Frage sei, wie sich die Welle weiterentwickele und wie sich das auswirke auf die Krankenhauseinweisungen und die Belegung der Intensivmedizin. Zahlen aus den USA, wo die Zahlen in der Intensivmedizin stiegen, ließen mittelfristig „erhebliche Auswirkungen auf das Gesundheitssystem“ vermuten. (dpa)