Starke Einschränkungen für UngeimpfteErstes Bundesland führt 2G-Regel ein

Zahlreiche Menschen stehen bei einer Impfaktion des DRK am Dresdner Waldschlößchen in einer Warteschlange an, um sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen.

Zahlreiche Menschen stehen am 5. November 2021 bei einer Impfaktion des DRK am Dresdner Waldschlößchen in einer Warteschlange an, um sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen.

Als Reaktion auf die dramatisch ansteigenden Corona-Neuinfektionen führt das erste Bundesland ab dem kommenden Montag die 2G-Regel ein. Ungeimpfte müssen sich auf stärkere Einschränkungen einstellen.

Dresden. Die Sachsen machen Ernst. Angesichts der rasant steigenden Zahl von Neuinfektionen führt Sachsen landesweit die 2G-Regel ein. Sie gilt ab Montag (8. November). Dann haben nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu Innenräumen von Gaststätten sowie zu anderen Veranstaltungen in Innenbereichen. Das sagte Landessozialministerin Petra Köpping (SPD) am Freitag (5. November) in Dresden.

Das Landeskabinett beschloss dazu eine neuen Corona-Verordnung, die bis zum 25. November gilt. Das betrifft auch Großveranstaltungen. Ausnahmen für Weihnachtsmärkte bleiben bestehen.

Bislang galt 2G - Einlass nur für Geimpfte und Genesene - in Sachsen als Optionsmodell. Kinder und Jugendliche sowie Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, sollen demnach von einer verschärften 2G-Regelung weiter ausgenommen sein. Sie brauchen aber einen Test.

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2G-Regel: Ausnahme für Einzelhandel und Gottesdienste

Ab Montag haben nur noch Genesene und Geimpfte Zutritt etwa zur Innengastronomie, Diskotheken oder Freizeit- und Kultureinrichtungen. Auch Großveranstaltungen wie Fußball im Stadion sind betroffen. Für den Einzelhandel oder Gottesdienste gilt 2G nicht.

Die Lage in Sachsen sei dramatisch, sagte Köpping (SPD). Sie neige nicht zu Übertreibung. Die Krankenhausbelegung bereite große Sorgen. Experten hätten der Regierung geraten, jetzt zu handeln. Allerdings sei die neue Schutzverordnung keine Neuerung im eigentlichen Sinne. Man vollziehe nur das, was vorher schon vereinbart war. Köpping rechnet damit, dass die Überlastungsstufe bereits am 10. oder 11. November erreicht wird.

Maskenpflicht im Unterricht

Bisher war die 2G-Regel für die betroffenen Bereiche erst ab Erreichen der Überlastungsstufe vorgesehen - dann, wenn in Krankenhäusern 1300 Normalbetten oder 420 Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt sind oder ein Hospitalisierungswert von 12,0 erreicht ist. Der Wert gibt an, wie viele Corona-Patienten pro 100 000 Einwohner innerhalb von einer Woche ins Krankenhaus eingeliefert wurden. Diese Regelung wurde nun zeitlich vorgezogen. Zudem gibt es eine weitere Neuerung: In Bus und Bahn sind FFP2-Masken fortan Pflicht, aber nicht für Schüler.

Auch bei Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern greift die sächsische 2G-Regel – egal ob sie drinnen oder draußen stattfinden. Zugleich ist damit eine Höchstgrenze für Gäste verknüpft. Bei maximal 50-prozentiger Auslastung sind höchstens 25 000 Besucher erlaubt. Schulen und Kitas bleiben auch bei Erreichen der Überlastungsstufe offen, auf den dann ursprünglich geplanten Wechselunterricht wird verzichtet. Die Maskenpflicht gilt weiter auch im Unterricht.

Empfehlung für Arbeitgeber: Beschäftigte sollen im Homeoffice bleiben

Die bis einschließlich 25. November geltende Verordnung enthält auch neue Vorgaben für Arbeitgeber. Ihnen wird dringend empfohlen, wenn möglich alle Beschäftigten im Homeoffice arbeiten zu lassen. Die zwei Mal pro Woche geltende Testpflicht für Mitarbeiter mit Kundenkontakt bleibt. Um Pflegeheime besser zu schützen, soll künftig das gesamte Personal täglich getestet werden. Zudem soll fortan stärker kontrolliert werden.

AfD und FDP hatten die Pläne im Vorfeld schon kritisiert. AfD-Parteichef Jörg Urban sprach von einem „Lockdown nur für Ungeimpfte“ und warf Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) vor, die Gesellschaft in zwei Hälften zu spalten. Die sächsische FDP-Bundestagsabgeordnete Ulrike Harzer sieht in den Plänen eine „Impfpflicht durch die Hintertür“. Sachsen schieße schon seit eineinhalb Jahren mit seiner Corona-Politik über das Ziel hinaus. Auch von der kommunalen Ebene sowie aus dem Handwerk und der Tourismusbranche wurden kritische Stimmen laut.

Sieben-Tage-Inzidenz in Sachsen deutlich über dem Bundesdurchschnitt

In Sachsen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz aktuell bei 385,7 und damit deutlich über dem Bundesschnitt von knapp 170. Nur Thüringen hat eine noch geringfügig höhere Inzidenz.

Zudem ist Sachsen bei der Impfquote bundesweites Schlusslicht. Laut Robert-Koch-Institut sind aktuell 68,5 Prozent der Erwachsenen im Freistaat einmal und 66,3 Prozent vollständig geimpft. Bundesweit erhielten fast 78 Prozent der Erwachsenen zwei Impfdosen. (afp/dpa)