Der Streik der Lokführergewerkschaft GDL kann weitergehen. Das hat das Arbeitsgericht am 2. September 2021 in Frankfurt/Main entschieden.
Lokführer-StreikArbeitsgericht fällt Entscheidung – so geht es weiter
Frankfurt/Main. Die Entscheidung über den Lokführerstreik der Gewerkschaft GDL ist vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt/Main gefallen.
Bei der Deutschen Bahn kann der Streik der Lokführer vorerst weitergehen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte am Donnerstagabend (2. September 2021) eine Einstweilige Verfügung ab, mit der die Bahn den Arbeitskampf stoppen wollte.
GDL-Streik kann weitergehen – Arbeitsgericht hat entschieden
Zuvor war der Versuch des Vorsitzenden Richters Volker Schulze gescheitert, mit einem Vergleich beide Seiten an den Verhandlungstisch zurückzuholen.
Die GDL hatte es erneut abgelehnt, in Gespräche einzutreten, bevor nicht ihre sämtlichen Forderungen aus dem Mai erfüllt würden. Gegen die Entscheidung des Gerichts ist Berufung beim Landesarbeitsgericht Frankfurt möglich.
Verbessertes Angebot der Bahn hat die GDL abgelehnt
Ein verbessertes Angebot der Konzernleitung vom Mittwoch hatte die GDL zurückgewiesen, Verhandlungen abgelehnt und ihre dritte Streikrunde fortgesetzt. Seit Donnerstagmorgen wird auch der Personenverkehr der Bahn bundesweit bestreikt. Der Ausstand begann am Mittwochnachmittag zunächst im Güterverkehr und soll nach fünf Tagen am Dienstag enden.
Der GDL-Vorsitzende Claus Weselsky wies das nachgebesserte Bahn-Tarifangebot zurück, weil es nicht für alle GDL-Mitglieder gelten solle. Nach seiner Darstellung verlangt der Staatskonzern, den Geltungsbereich eines neuen Tarifvertrags wie bislang auf das Fahrpersonal zu begrenzen. „Damit wird klar erkennbar, dass die DB einem Teil der GDL-Mitglieder ihre verfassungsgemäßen Rechte entziehen will“, sagte der Gewerkschafter dem „Spiegel“. Damit drohe eine Spaltung der Gewerkschaft mit Mitgliedern erster und zweiter Klasse.
Lokführergewerkschaft GDL mit 38.000 Mitgliedern
„Die Zielsetzung des Bahnvorstandes ist die Existenzvernichtung der GDL“, hatte Weselsky bereits am Donnerstagmorgen in Leipzig erklärt. Mit ihren rund 38.000 Mitgliedern sieht sich die GDL im scharfen Wettstreit mit der größeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG.
Nach dem 2015 verabschiedeten Tarifeinheitsgesetz soll bei zwei Gewerkschaften in einem Betrieb nur der Tarifvertrag der größeren Arbeitnehmervertretung angewendet werden. „Ein Betrieb - ein Tarifvertrag“ wird dieser Grundsatz genannt. In einem Großteil der rund 300 Bahnbetriebe ist das aus Sicht der Bahn die EVG. (dpa)