Nachdem bereits Bayern und Sachsen ihre Corona-Maßnahmen verschärft haben, zieht nun das nächste Bundesland nach.
Nach Bayern und SachsenNächstes Bundesland verschärft Corona-Maßnahmen

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Die Landesregierung in Kiel verschärft die Regeln für Schleswig-Holstein. Menschen ohne Covid-19-Schutzimpfung werden von weiten Teilen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen. Das Symbolfoto zeigt eine Mitarbeiterin mit Maske und Schutzkleidung, die einen Schnelltest bei einer Frau an einer mobilen Corona-Teststation in der Kieler Innenstadt macht.
Kiel. Das nächste Bundesamt zieht die Reißleine. Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat am Samstag, 20. November 2021, schärfere Corona-Regeln auf den Weg gebracht. Diese gelten schon ab dem kommenden Montag (22. November 2021).
Die vom Kabinett beschlossene Corona-Verordnung schließt Menschen ohne Covid-19-Schutzimpfung von weiten Teilen des öffentlichen Lebens aus. Das Grundprinzip lautet: Bei Freizeitveranstaltungen gilt 2G (geimpft, genesen), bei beruflichen Veranstaltungen und für Jugendliche 3G (geimpft, genesen oder getestet).
Schleswig-Holstein: Ungeimpfte durch neue Maßnahmen eingeschränkt
Ungeimpfte dürfen keine Innenräume von Freizeitstätten und Gaststätten mehr besuchen. Kinder bis einschließlich sieben Jahren und minderjährige Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, sind davon ausgenommen.
Zuvor hatten bereits die Hotspots Bayern und Sachsen ihre verschärften Corona-Maßnahmen auf den Weg gebracht. Auch in Badem-Württemberg gibt es für Ungeimpfte massive Einschränkungen.
Wegen eines außergewöhnlich starken Anstiegs an Corona-Infektionen dürfen Ungeimpfte in drei Landkreisen von Montag (22. November 2021) an nachts nur noch aus triftigem Grund ihre Wohnungen verlassen. Das Verlassen der eigenen vier Wände in den Corona-Hotspots Schwarzwald-Baar-Kreis, Ostalbkreis und Biberach sei diesen Menschen zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr nur noch beispielsweise für medizinische Notfälle und aus Arbeitsgründen erlaubt, sagte der Amtschef im Sozialministerium, Uwe Lahl, der Deutschen Presse-Agentur am Samstag in Stuttgart. Es sei davon auszugehen, dass es nicht bei diesen drei Kreisen bleibe.
Zutritt zu beispielsweise Gastronomie, Hotels (mit Ausnahme von Geschäftsreisenden) und Einzelhandel sei von Montag an ausschließlich immunisierten - also Geimpften und Genesenen - Besuchern und Kunden gestattet. Ausgenommen von dieser Zutrittsbeschränkung sind Geschäfte und Märkte, die der Grundversorgung dienen wie Lebensmittelmärkte, Apotheken, Tank- und Poststellen, Paketdienste und Banken sowie Betriebe von körpernahen Dienstleistungen.
Schärfere Corona-Einschränkungen im Südwesten Deutschlands
Im Südwesten sollen von kommenden Mittwoch (24. November 2021) an nochmal deutlich schärfere Corona-Einschränkungen vor allem für jüngere Ungeimpfte gelten. Die grün-schwarze Regierung plant die 2G-Regel (genesen oder geimpft) nun auch für zwölf- bis 17-Jährige einzuführen, was auch für viele Familien weitreichende Konsequenzen haben dürfte. Außerdem sind Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte in Corona-Hotspots vorgesehen. Die neue Corona-Verordnung wird derzeit erarbeitet.
Schon seit Mittwoch gilt im Südwesten die Corona-Alarmstufe, bei der Ungeimpfte von der Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen sind. Nur Geimpfte und Genesene haben jetzt noch Zugang zu Kinos, Museen, Schwimmbädern sowie den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen.
Auch wer in Restaurants oder Cafés nur einen negativen Test vorweisen kann, muss draußen bleiben. Seit Mittwoch müssen Schüler und Schülerinnen wieder Masken am Platz tragen. Zudem gelten Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Sie dürfen sich allein oder als Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen. (dpa)