Es wird nicht umsonst als sein „Wohnzimmer“ bezeichnet. Beim Tennis-Turnier von Wimbledon feierte Boris Becker seine größten sportlichen Erfolge. Nach seiner Verurteilung in London darf er möglicherweise nie mehr dorthin zurück.
Boris BeckerNie mehr Wimbledon? Nach Haftstrafe droht ihm die Abschiebung
Darf er nie mehr zurück auf den heiligen Rasen von Wimbledon? Dorthin, wo seine Karriere begann und er zu Tennis-Legende wurde? Boris Becker sitzt aktuell im „Wandsworth Prison“ im Süden Londons.
Zweieinhalb Jahre Haft wegen Insolvenzverschleppung, so lautete das Urteil gegen Becker. Und dann? Laut „Daily Mail“ droht ihm die Abschiebung.
Denn, so berichtet die britische Zeitung, es ist ein gängiger Ablauf, dass ausländische Staatsbürger nach Absitzen ihrer Haftstrafe in England das Land verlassen müssen. „Ausländische Staatsangehörige, die eine Haftstrafe von mehr als 12 Monaten verbüßen, werden nach Angaben des Innenministeriums oft ‚bei der frühestmöglichen Gelegenheit‘ abgeschoben, da dies als ‚dem Gemeinwohl förderlich‘ angesehen wird“, heißt es in dem Bericht. Das würde für Becker bedeuten: nie mehr Wimbledon!
Auch in sein Haus in dem Londoner Stadtteil, nachdem das Tennis-Turnier benannt ist, dürfte er dann nicht zurück.
Boris Becker: Darf er nie mehr nach Wimbledon?
Boris Becker wohnt zwar bereits seit 2012 in London, hat die Staatsbürgerschaft aber nie beantragt. Die britische Regierung könnte ihn daher in sein Heimatland Deutschland abschieben.
Becker war 2017 gerichtlich für zahlungsunfähig erklärt worden und musste daraufhin sein Vermögen offenlegen. Dennoch verschwieg er mehrere Besitztümer. Eine Jury sprach den dreifachen Wimbledon-Sieger deshalb Anfang April 2022 in 4 von 24 Anklagepunkten schuldig.
Die Laienrichter gelangten zu der Ansicht, dass Becker den Besitz einer Immobilie in seinem Heimatort Leimen verschleierte, unerlaubterweise hohe Summen auf andere Konten überwies sowie Anteile an einer Firma für künstliche Intelligenz und eine Darlehensschuld verschwieg.
Nach dem Urteil, das am 29. April 2022 verkündet wurde, bleiben Becker 28 Tage, um Berufung einzulegen: Dabei kann er entscheiden, ob er Berufung gegen seine Verurteilung oder die Länge seiner Strafe oder beides einlegen will. Während des möglichen Berufungsverfahrens muss er aber in Haft bleiben. (sku, sid)