Nachdem Iris Klein ihren Mietvertrag für das Café Evergreen (Mallorca) aufgelöst hatte, wurden dem Reality-TV-Star unlauterer Geschäftspraktiken vorgeworfen. Der Fall stand vor Gericht.
Urteil gefallenIris Klein musste sich vor Gericht verantworten – wegen unlauterer Geschäftspraktiken
Reality-Star Iris Klein musste sich auf Baleareninsel vor Gericht verantworten. Und das fällte nun ein Urteil. Was war geschehen? Der Rechtsstreit entstand, als die Mutter von Daniela Katzenberger ihewn Mietvertrag für das Café Evergreen auf Mallorca auflöste.
Dieses habe Iris Klein im Jahr 2019 gemeinsam mit ihrer Geschäftspartnerin Nadescha Leitze übernommen. Die Klage wurde von der ehemaligen Geschäftspartnerin eingereicht, nachdem Unstimmigkeiten zwischen den beiden Frauen aufgetreten waren.
Iris Klein: Gekündigter Mietvertrag auf Mallorca führte zum Prozess
Daniela Katzenbergers Mutter zog die Reißleine und kündigte den Mietvertrag, woraufhin die restlichen Gesellschafter vor Gericht zogen und eine unlautere Geschäftspraktik sowie Betrug geltend machten. Der behauptete Schaden belief sich auf 150.000 Euro. Die Anklage forderte fünf Jahre Haft für Iris Klein.
Wie die „Mallorca Zeitung“ berichtete, begann der Prozess im vergangenen Juli in Palma. Dort sei Iris Klein aus Angst vor ihrer früheren Geschäftspartnerin sogar mit einem Bodyguard erschienen. Die Staatsanwaltschaft sah die Klage jedoch als nicht gerechtfertigt an.
Die Entscheidung des Richters: Geschäftspartner seien nur für ihre investierten Gelder verantwortlich, nicht aber für private Besitztümer der Partner. Die Folge: Aufatmen für Iris Klein. Die Katzen-Mama wurde freigesprochen, bestätigte ihr ihr Anwalt Bartolomé Salas gegenüber dem Blatt.
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Iris Klein feierte den Freispruch in den sozialen Medien und betonte, dass sie lediglich einen Mietvertrag gekündigt habe. Nadescha Leitze hingegen äußerte sich enttäuscht und betonte, dass Klein zumindest für die Kosten aufkommen solle, wenn sie den Mietvertrag kündigt.
Es bleibe jedoch abzuwarten, wie die Kläger auf das Urteil reagieren werden. Es wird jedoch erwartet, dass sie in erster Instanz Berufung einlegen.
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