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„Promi Big Brother“Knallharte Geheimverträge: Sat.1 bestraft Regelverstöße rigoros

Peter Klein, Stiefvater von Reality-Star Daniela Katzenberger, und Reality-Star Yeliz Koc

Peter Klein und Reality-Star Yeliz Koc sind bei „Promi Big Brother“ 2023 dabei.

So hart bestraft Sat.1 die Regelverstöße der „Promi Big Brother“-Stars.

von Christopher Weis  (cw)

Wer nicht nach „Big Brothers“ Regeln spielt, der oder die wird zur Kasse gebeten. So rigoros bestraft Sat.1 die Regelverstöße der „Promi Big Brother“-Stars.

Nicht nur die Lebensbedingungen in Deutschlands berühmtester Promi-WG sind in taff, auch die Show-Verträge der Kandidatinnen und Kandidaten haben es „Bild“-Informationen zufolge in sich. Sat.1 selbst wollte sich zu den „vertraglichen Angelegenheiten“ nicht äußern, aber EXPRESS.de wurden die teils skurrilen Klauseln und Regeln aus dem näheren Kandidatenumfeld bestätigt.

„Promi Big Brother“: Jeder Regelverstoß geht ins Geld

Die wohl wichtigste Regel: Wer die Auflagen des großen Bruders mit Füßen tritt, wird bestraft. Und das nicht gerade harmlos. Denn laut Vertrag müssen die Promis pro Regelverstoß auf fünf Prozent ihrer Gage verzichten.

Alles zum Thema Yeliz Koc

Wer also denkt, dass er oder sie sich im „Promi Big Brother“-Haus wie im Wilden Westen verhalten könne, irrt gewaltig. Jeder Fehltritt kostet!

Frühzeitiger Auszug:

  1. Wer das Haus frühzeitig verlässt, darf nicht auf das ganz große Geld hoffen. Die Promis werden laut Vertrag nur für die tatsächlich in der Show verbrachten Tage bezahlt.

Pleite-Regel:

  1. Wenn eine Inkassovollmacht gegen eine Kandidatin oder einen Kandidaten vorliegt, zahlt Sat.1 den Betrag nicht an den Promi selbst. Das Geld wird an Dritte ausgezahlt. Ausnahme: Der Promi kann eindeutig belegen, dass die Vollmacht nicht rechtens ist.

Entschädigungs-Klausel:

  1. Wenn ein Promi von Sat.1 eine Zusage für die Show erhalten hat und es bereits zur Vertragsunterzeichnung kam, muss der TV-Sender blechen. Auch, wenn der jeweilige Star aus unvorhergesehenen Gründen doch nicht ins Haus einziehen sollte. Hier ist die Rede von der „entgangenen Chance auf den Gewinn“.

Schlaf-Regel:

  1. Die Promis sind nicht im Haus, um sich zu erholen. Es geht vor allem darum, die Sendezeit zu nutzen. Wer den Tag schlafend verbringt, wird bestraft.
  1. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen sich an die vorgeschriebenen Schlafenszeiten halten. Sollte die gesichtslose Stimme einen Promi beim Dösen erwischen, ertönt diese Ansage: „Bewohner, es ist keine Schlafenszeit. Gestalte den Tag aktiv.“

Verschwiegenheits-Regel:

  1. Vor dem Start der Show ist es den Promis strengstens untersagt, Geheimnisse auszuplaudern. Wer gegen diese Auflage verstößt, der oder die muss eine Mega-Geldstrafe blechen.

Sperr-Klausel:

  1. Nach der Teilnahme an „Promi Big Brother“ ist es den Promis nicht gestattet, umgehend an einem anderen TV-Format teilzunehmen. Die Sperr-Klausel sieht einen Zeitraum von drei, vier oder sechs Monaten vor. „Das hängt ganz das davon ab, wie man es während der Vertragsgespräche verhandelt“, erklärte eine anonyme Quelle aus dem näheren Kandidaten-Umfeld auf EXPRESS.de-Anfrage.