Nervig!Warum werden nach Werbepausen die letzten TV-Szenen wiederholt?

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Wenn nach der TV-Werbung die Serie oder der Film mit einer Wiederholung beginnt, sind viele TV-Gucker genervt.
Köln – Werbung bringt Geld – doch Werbung im TV nervt auch.
Viele die am Donnerstagabend die letzten beiden Folgen der RTL-Spionage-Serie „Deutschland 83“ gesehen haben, fragen sich: Warum werden nach den Werbeblöcken die letzten gesehenen Serien-Sekunden nochmal gezeigt?
Will der Sender vielleicht nur Gutes – dass wir nach dem Gang zur Toilette schnell wieder in den Film reinkommen?
Oder handelt es sich womöglich um ein technisches Problem beim Sender?
Weder noch. Vielmehr geht es mal wieder ums Geld.

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Medienanwalt Christian Solmecke
Der Kölner Anwalt Christian Solmecke von der Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke erklärt uns die Zusammenhänge:
Bei Filmen ist es ähnlich
Bares Geld für private TV-Sender. Bei Filmen ist das ähnlich: Nur alle 45 Minuten darf rechtlich Werbung gezeigt werden. Ist ein Film nur 87 Minuten lang, könnten nur zwei Werbeblöcke geschaltet werden.
Wird der Film jedoch „künstlich“ in die Länge gezogen, so kann ein Werbeblock mehr geschaltet werden.
Teilweise kam es bereits vor, dass Filme und Serien minimal langsamer ausgestrahlt wurden.
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Werbung im TV – generell gilt...
„Bei den privaten Veranstaltern darf die Dauer der Werbung 20 Prozent der täglichen Sendezeit nicht überschreiten. Dies bedeutet, dass den Sendern, die den ganzen Tag laufen und senden, grundsätzlich 4 Stunden und 48 Minuten an reiner Werbezeit zustehen. Hinzu kommt, dass die Werbezeitreglementierung nicht für Produktplatzierungen und Sponsorenhinweise gilt.
Ein Schlupfloch bieten außerdem Programm-Trailer. Fernsehsender dürfen jederzeit Werbung für das eigene Programm machen.
Werbeminuten werden den Sendern dabei nicht abgezogen.
Kino- und Fernsehfilme von 30 Minuten Länge dürfen rechtlich einmal unterbrochen werden.
Handelt es sich jedoch um Serien, Reihen, leichte Unterhaltungssendungen oder Dokumentarfilme, darf im 20-Minutentakt unterbrochen werden.“
Wie ist die Regelung bei ARD und ZDF?
Anders ist die Regelung bei den öffentlich-rechtlichen Sendern:
„Für ARD und ZDF beträgt die Dauer der Werbung an Werktagen höchstens 20 Minuten im Jahresdurchschnitt.
Zudem gilt, dass nicht genutzte Werbezeit nicht beliebig angespart werden kann, sondern sie darf höchstens an einem anderen Werktag bis zu fünf Minuten nachgeholt werden. Die Werbezeit ist dann in diesem konkreten Ausnahmefall auf maximal 25 Minuten limitiert.
An Sonntagen und an anerkannten bundesweiten Feiertagen sowie täglich nach 20 Uhr dürfen Werbesendungen nach dem Rundfunkstaatsvertrag nicht ausgestrahlt werden“, erklärt Solmecke die Rechtslage.