Bei Zugausfällen und -verspätungen müssen Bahnunternehmen in der EU keine Entschädigungen mehr zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände der Grund sind. Das geht aus einer neuen EU-Verordnung hervor.
Neue VerordnungBei diesen Verspätungen muss die Bahn in Zukunft keinen Cent mehr zahlen
Die neue EU-Verordnung „über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“ ist am Mittwoch (7. Juni 2023) in Kraft getreten. Sie besagt, dass Bahnunternehmen in der EU bei Zugausfällen und -verspätungen keine Entschädigungen mehr zahlen müssen, wenn außergewöhnliche Umstände der Grund sind.
Bisher konnten Fahrgäste durch die Verordnung bei Verspätungen ab einer Stunde 25 Prozent und ab zwei Stunden 50 Prozent des Ticketpreises zurückverlangen.
Die Bahn: „Gewöhnliche Unwetter sind explizit ausgenommen“
Mit der Anpassung gibt es ab sofort Szenarien, bei denen der Entschädigungsanspruch entfällt. Unter anderem werde künftig bei Kabeldiebstählen, Notfällen im Zug oder Personen im Gleis nicht mehr entschädigt, sagte DB-Marketing-Vorständin Stefanie Berk kürzlich.
„Gewöhnliche Unwetter sind explizit ausgenommen“, sagte Berk. Bei außergewöhnlichen Naturereignissen wie der Jahrhundertflut im Ahrtal im Sommer 2021 wolle man auch künftig kulante Regelungen treffen.
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Auch weitere Änderungen treten in Kraft: Sind außergewöhnliche Umstände die Ursache für die Zugausfälle, kann das Bahnunternehmen künftig die Unterbringung im Hotel auf höchstens drei Nächte begrenzen, heißt es im Artikel 20 der Verordnung.
Außerdem können Fahrgäste bei einer absehbaren Verspätung von mehr als einer Stunde auch auf den Zug eines anderen Anbieters umbuchen. Um Entschädigungen gültig zu machen, muss der Antrag künftig innerhalb von drei Monaten gestellt werden statt wie bisher innerhalb eines Jahres. (dpa)