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Ist das nur eine dreiste Kopie?Neues Aldi-Produkt sorgt für jede Menge Wirbel

Das Logo einer Aldi-Süd-Filiale.

Das Logo einer Aldi-Süd-Filiale. Eine neue Süßigkeit des Discounters sorgt für jede Menge Wirbel in der Schweiz.

Aldi Süd hat kürzlich eine neue Schokoladensorte namens „AldiЯone“ in sein Sortiment aufgenommen, die vielen Kundinnen und Kunden wohl irgendwie bekannt vorkommen dürfte. Vor allem in der Schweiz sorgte der Name für einigen Wirbel.

von Martin Gätke  (mg)

Die „AldiЯone“ ist da. Na, klingelt es? Die neue Aldi-Schokolade zeichnet sich durch eine längliche Form aus und durch abbrechbare Zacken. Und erinnert damit stark an ein Produkt, das seit vielen Jahrzehnten fester Bestandteil des Schokoladensortiments vieler Lebensmittelhändler ist: Toblerone, hergestellt von der Firma Mondelez.

Nicht nur die Süßigkeit selbst, sondern auch der Name mit der Endung „-rone“ scheint offensichtlich an die Bezeichnung des schweizerischen Kultprodukts angelehnt zu sein. Also alles nur eine dreiste Kopie?

Aldi verkauft „AldiЯone“: Alles nur eine dreiste Kopie?

Nicht ganz. Denn der Hauptunterschied dürfte Toblerone gar nicht schmecken. Er besteht darin, dass die „AldiЯone“-Schokolade mit Mandelnougat und Honig in Deutschland 99 Cent pro 90-Gramm-Riegel kostet, während Kundinnen und Kunden für 100 Gramm Toblerone 1,50 Euro zahlen.

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Vor allen Dingen in dem Ursprungsland von Toblerone gab es bereits rechtliche Überlegungen zu dieser Angelegenheit.

Das Schweizer Magazin „20min.ch“ konsultierte gleich mal zwei Rechtsanwälte, um die möglichen rechtlichen Auswirkungen zu klären.

Die „AldiЯone“ von Aldi.

So sieht sie aus, die „AldiЯone“ von Aldi.

Robert Flury von der IP Law Firm stellte in der Zeitung fest, dass die Verpackung von Aldi keine dreiste Kopie der Toblerone-Verpackung ist, da sie blau und rechteckig ist, während Toblerone in den bekannten gelb-beigen, länglichen Kartons verkauft wird.

Dennoch könnten zumindest im Schweizer Recht Herausforderungen in Bezug auf den Namen bestehen. Obwohl die erste Silbe unterschiedlich ist, könnte die Endung ein Argument für eine mögliche Rufausbeutung sein, so Flury. Aldi stellt die „AldiЯone“ in Polen her, in der Schweiz ist der Riegel nicht erhältlich – womöglich aus ebendiesem Grund. Auf Anfrage der Schweizer Zeitung sagt der Discounter aber nichts zu der Angelegenheit.

Bereits 2020 gab es eine Klage gegen den Schokoriegel „Swissone“ eines Schweizer Start-ups, die auf die „Anlehnung an die Form der Toblerone“ zurückzuführen war, wie Rechtsanwalt Sebastian Saissi von der IP Law Firm erklärte. Diese Klage war jedoch nicht erfolgreich.