Schummel bei Preisrabatten?Aldi, Lidl und Edeka verklagt – „in unseren Augen irreführend“

Aldi wirbt im Prospekt mit hohem Rabatt für Bananen. Die Verbraucherzentrale hat dagegen Klage eingereicht.

Aldi wirbt etwa bei diesen Bananen mit 23 Prozent Rabatt, obwohl der Preis innerhalb der vergangenen 30 Tage schon einmal genauso günstig war. Dagegen geht der Verbraucherschutz nun vor.

Gleich mehreren Discountern droht ordentlich Ärger. Die Verbraucherzentrale hat Klage gegen die Handelsriesen eingereicht, weil deren Rabatte Kundinnen und Kunden in die Irre führen sollen.

von Tim Kronner  (mac)

Es wird immer schwieriger, den Überblick im Preisdschungel zu behalten. Erst trieben Krieg, Inflation und hohe Nachfrage die Preise, dann gab es bei einzelnen Produkten plötzlich wieder saftige Reduzierungen, während bei anderen die Preise weiter durch die Decke schießen.

Wer aufs Geld schauen muss oder will, hält deshalb bei Supermärkten und Discountern vermehrt nach günstigen Angeboten Ausschau. Doch was, wenn die ausgewiesenen Rabatte überhaupt keine echten Preisreduzierungen sind, sondern nur womöglich verbotene Marketingstrategien, die auf Kosten der Kundinnen und Kunden gehen?

Aldi-Angebote in Prospekt falsch? Klage durch Verbraucherzentrale

In diese Richtung geht eine aktuelle Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die am 23. März vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt werden soll. Das berichtet die „Lebensmittelzeitung“. Die Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer sehen demnach gleich mehrere vermeintliche Rabattaktionen von Aldi, Lidl, Edeka und Netto kritisch – und verklagen die Handelsriesen deshalb!

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Konkret geht es um einen Fall bei Aldi Süd. In einem Prospekt wirbt der Discounter mit einem Kilopreis von 1,29 Euro für Bananen und hat dazu einen Streichpreis von 1,69 Euro angegeben. Daneben prangt eine große Kachel, die satte 23 Prozent Rabatt ausweist. Das Problem: Darunter steht in kleiner Schrift: „Letzter Verkaufspreis. Niedrigster Preis der letzten 30 Tage: 1,29.“ Bezogen auf die vorherigen 30 Tage beträgt der Rabatt demnach also null Prozent.

„Es wird von uns beanstandet, dass mit prozentualen Preisermäßigungen geworben wird, wenn die in Prozent angegebene Reduzierung sich nicht auf den niedrigsten Preis in den letzten 30 Tagen vor der Preisherabsetzung bezieht“, sagte Gabriele Bernhardt von der Stabsstelle Recht der Verbraucherzentrale gegenüber der „Lebensmittelzeitung“ (kostenpflichtiger Inhalt).

Noch weiter geht ein Fall, in dem Aldi Ananas mit einem Stückpreis von 1,49 Euro und einem Streichpreis von 1,69 Euro als „Preis-Highlight“ beworben haben soll, obwohl dasselbe Produkt in den zurückliegenden 30 Tagen mit 1,39 Euro sogar schon einmal günstiger als der aktuelle Preis war. Die klagende Verbraucherzentrale hält es für irreführend, ein „Preis-Highlight“ zu bewerben, obwohl der so bezeichnete Preis höher ist als der 30-Tage-Referenzpreis.

Angebote bei Aldi: „‚Preisvorteile‘, die in Wahrheit nicht bestehen“

Eine weitere Klage gegen den Discounter behandelt den Slogan „Deutschlands bester Preis“ auf einem Handzettel für Avocados, obwohl es die Frucht zur selben Zeit bei einem anderen Händler zu einem günstigeren Preis gab. Aldi widerspricht dieser Auffassung und gibt an, dass der Mitbewerber die Avocados in einer anderen Größe und einem anderen Reifegrad anbot.

„Die Werbung mit 'Preisvorteilen', die in Wahrheit nicht bestehen oder bei denen der Bezugspreis nicht klar ist, ist in unseren Augen irreführend“, begründete Gabriele Bernhardt von der Verbraucherzentrale die Klageerhebungen.

Ähnliche Beanstandungen haben die Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer auch bei weiteren Produkten, die mit wohl falschen Versprechen wie „Super-Knüller“ beworben wurden. Außer Aldi Süd wurden auch Lidl, Edeka und Netto aufgrund angeblich problematischer Preisreduzierungen von der Verbraucherzentrale angeklagt.