Bei der Deutschen Bahn gibt es Sparpreis-Tickets bald nur noch, wenn Kundinnen und Kunden beim Kauf ihre Kontaktdaten angeben. Das stößt auf Kritik.
Ab OktoberGroße Änderung beim Ticket-Kauf: Deutsche Bahn verlangt Kontaktdaten von Reisenden
Reisen mit der Deutschen Bahn ist für viele eine angenehme Art, sich fortzubewegen. Doch ab dem 1. Oktober gibt es eine wichtige Änderung für alle, die Sparpreis-Tickets nutzen möchten: Diese können dann am Schalter nur noch erworben werden, wenn Reisende ihre Kontaktdaten an die Bahn weitergeben.
Die Deutsche Bahn (DB) begründet diesen Schritt mit einem erhöhten Komfort für die Fahrgäste. Durch die Angabe von Handynummer oder E-Mail-Adresse können Kundinnen und Kunden schneller und effizienter über ihren Reiseverlauf und eventuelle Probleme informiert werden.
Deutsche Bahn: Kontaktdaten beim Kauf von Sparpreis-Tickets erforderlich
Wer ab Oktober ein Sparpreis-Ticket am Schalter kauft, erhält dieses nur noch digital. Es kann in die App „DB Navigator“ hochgeladen werden. Ein Papierausdruck ist nur auf explizite Anfrage erhältlich.
Für diejenigen, die bereits über die App oder Website Tickets erworben haben, bleibt alles beim Alten, da sie ihre Kontaktdaten bereits hinterlegt haben. Eine Ausnahme besteht für den Automatenkauf: Hier können Reisende bis Ende des Jahres noch ohne Weitergabe ihrer Kontaktdaten Sparpreis-Tickets erwerben.
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Mit der Neuregelung erhofft sich die Bahn auch eine Entlastung der Reisezentren. Der Fokus soll künftig mehr auf der Kundenberatung liegen. Passend dazu wird in Düsseldorf ein neues Reisezentrum eröffnet, und 24 weitere sind bundesweit geplant.
Allerdings gibt es auch Kritik an der verstärkten Digitalisierung der Bahn. Der Datenschutzverein „Digital Courage“ hat die DB wegen der App „DB Navigator“ verklagt, da diese mehr Daten als notwendig sammle.
Trotz der Kritik kommt die Bahn durch die Änderungen beim Sparpreis-Ticketkauf ab Oktober wahrscheinlich an noch mehr Kundendaten, die potenziell für Werbezwecke genutzt werden könnten.
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