Mit einem Rückruf wendet sich die Supermarkt-Kette Kaufland an ihre Kundschaft. Ein beliebtes Tiefkühl-Produkt sollte auf keinen Fall verzehrt werden. Es wurde eine erhöhte Konzentration von Pflanzenschutzmittel festgestellt.
Achtung, RückrufGefahr bei beliebtem Tiefkühl-Produkt: Das sollten Sie auf keinen Fall essen
von Jan Voß (jv)
Ob im Oat, Müsli oder im selbstgebackenen Kuchen: Tiefkühlobst ist nicht nur lecker, sondern auch besser als sein Ruf. Studien zufolge enthalten tiefgekühlte Früchte sogar mehr Nährstoffe. Bei einem Produkt von Kaufland muss die Kundschaft jetzt aber aufpassen.
Die Supermarkt-Kette hat aktuell einen Rückruf laufen. Ausgerechnet bei der Eigenmarke wurden erhöhte Mengen gleich zweier Pflanzenschutzmittel gefunden.
Kaufland: Erhöhte Mengen Pflanzenschutzmittel in beliebtem Tiefkühlprodukt gefunden
Kundinnen und Kunden sollten die „K-Classic Erntefrische Sauerkirschen“ auf keinen Fall essen. „Ein gesundheitliches Risiko kann nicht ausgeschlossen werden“, so das Unternehmen.
Pflanzenschutzmittel bekommen in der Landwirtschaft verbreitet Anwendung und sind in gewissen Grenzen auch innerhalb der Europäischen Union zugelassen. Ab einer bestimmten Menge können die Gifte jedoch auch für den Menschen krebserregend sein. Zudem drohen Übelkeit, Erbrechen und Unwohlsein.
Bei den Sauerkirschen von Kaufland wurden jetzt erhöhte Mengen Pflanzenschutzmittel Dimethoat und Omethoat festgestellt. Das Unternehmen reagierte sofort und leitete entsprechende Maßnahmen ein.
Dieses Tiefkühl-Produkt ist von dem Rückruf betroffen:
- Artikel: K-Classic Erntefrische Sauerkirschen tiefgefroren 750 g
- GTIN: 4337185827631
- Mindesthaltbarkeitsdatum (MDH) 11/2024
- Chargen: LP2145DL7 und LP2145AL7
- Hersteller: Greenyard Frozen Poland Sp. z o.o
Rückruf bei Kaufland: Das müssen Sie jetzt beachten
Kundinnen und Kunden von Kaufland sollten beachten, dass lediglich die genannten Chargen von dem Rückruf betroffen sind, alle anderen Chargen des Produkts können sorgenfrei konsumiert werden.
„Das Produkt kann in allen Kaufland Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird selbstverständlich erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons“, erklärte das Unternehmen und entschuldigte sich für die Unannehmlichkeiten.