Klage gegen AldiTäuschte der Discounter-Riese mit einer Werbung die eigene Kundschaft?

Das Logo einer Aldi Süd Filiale, fotografiert in einer Fußgängerzone der Düsseldorfer Innenstadt.

Das Logo einer Aldi Süd Filiale, fotografiert in einer Fußgängerzone der Düsseldorfer Innenstadt.

Ärger für die Discounter-Kette Aldi! Eine Verbraucherzentrale hat jetzt sogar Klage gegen das Unternehmen erhoben. Der Grund: Eine Werbung, welche die Kundschaft in die Irre führen könnte.

Wollte der Discounter-Riese hier etwa seine eigene Kundschaft täuschen? Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen Aldi wegen einer aus ihrer Sicht irreführenden Werbung für Balkon-Solaranlagen. Nach Angaben der Verbraucherschützer und -schützerinnen vom Montag (18. September 2023) wird die erreichbare Leistung der fraglichen Fotovoltaikanlage deutlich zu hoch angegeben, was Verbraucher und Verbraucherinnen „in die Irre“ führe und gegen geltendes Recht verstoße. Nach einer Abmahnung erhoben die Verbraucherschützer daher Klage auf Unterlassung dieser unzulässigen Werbung.

Die Solaranlage für Balkone wurde demnach im Onlineshop von Aldi angeboten. Beworben wurde sie der Verbraucherzentrale zufolge als Balkonkraftwerk mit einer „Ausgangsspitzenleistung max. 600 W“. Tatsächlich sei das aber lediglich die maximale Leistung des mitgelieferten Wechselrichters. Mit den beiden Solarmodulen werde nur eine maximale Leistung von 350 Wp (Watt peak) erreicht.

Klage gegen Aldi: Täuschte der Discounter mit Werbung seine Kundschaft?

Damit habe Aldi mit einer Gesamtleistung geworben, die das Balkonkraftwerk nicht erreichen könne und Verbraucher durch unwahre Tatsachenbehauptungen in die Irre führe. Die Verbraucherinnen und Verbraucher seien aber „auf vollständige, eindeutige, nachvollziehbare, aber vor allem korrekte Angaben angewiesen.“

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Hier siehst du das beworbene Solar-Balkonkraftwerk:

Solar-Balkonkraftwerk von ALDI Nord

Solar-Balkonkraftwerk von ALDI Nord

Die kleinen Solaranlagen sind sehr beliebt, die Anschaffung wird in vielen Städten oder Bundesländern gefördert. Sie senken die Stromrechnung und tragen zum Klimaschutz bei. Die rechtlichen Hürden will den Einbau von Steckersolargeräten, auch Balkonkraftwerke genannt, erleichtern und die rechtlichen Hürden absenken.

Die Anschaffungskosten belaufen sich den Verbraucherschützern zufolge auf etwa 500 bis 1000 Euro, wobei das kleine Kraftwerk etwa die Stromkosten für den Betrieb von Kühlschrank und Waschmaschine übernimmt. (afp)