Bei Aldi, Lidl, Rewe & Co. fallen die Masken – zumindest, wenn es nach dem Gesetz geht. Ab dem Wochenende ändert sich die Maskenpflicht für Kundinnen und Kunden radikal. Doch Virologen erklären, was sie jetzt auf keinen Fall tun sollten.
Maskenpflicht im Supermarkt ändert sich radikalWas Sie jetzt auf keinen Fall tun sollten
Es ist so weit: In den meisten Bundesländern fallen ab Sonntag, 3. April, die allermeisten Corona-Regeln weg. Auch die Maskenpflicht in Discountern, Supermärkten und im Einzelhandel ist dann radikal anders. Doch gleichzeitig befinden sich die Corona-Zahlen weiterhin auf einem hohen Niveau.
Wie sieht jetzt also die neue Regelung für Kundinnen und Kunden im Einzelhandel aus? Wo dürfen Sie die Maske abnehmen? Und wo sollten sie diese besser aufbehalten? Virologen haben eine klare Empfehlung.
Die Inzidenzwerte und die Zahl der Neuinfektionen bleibt auf einem extrem hohen Niveau, das Robert Koch-Institut (RKI) meldet weiterhin Höchststände. Doch trotz der massiven Kritik von den Ländern hält die Ampel-Koalition weiter an den Lockerungen fest.
Doch was gilt jetzt eigentlich? Wo fallen die Masken? Und wo sind noch immer strenge Regeln vorgegeben?
Maskenpflicht ja oder nein? Hier muss sie weiter getragen werden
An diesen besonders sensiblen Orten muss weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden:
- Im öffentlichen Nahverkehr
- In Arztpraxen
- In Krankenhäusern
- In Pflegeheimen
- In Flüchtlingsunterkünften
- In Einrichtungen, in denen „vulnerable Personengruppen“ zu finden sind, also im Pflegebereich und medizinischen Bereich
Maskenpflicht entfällt an diesen Orten
Die Maskenpflicht entfällt
- In öffentlichen Innenräumen
- In Schulen
- Im Einzelhandel, also auch in Supermärkten und Discountern
Maskenpflicht: In Hotspots bleibt sie weiterhin bestehen
In sogenannten Hotspots sieht das anders aus. Eine Hotspot-Regel erlaubt in Regionen mit einer weiterhin angespannten Lage auch in Zukunft strengere Regeln, um zum Beispiel eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.
Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern wenden diese Regel auf das gesamte Land an – alle anderen Bundesländer wie auch NRW werden darauf vorerst verzichten.
Maskenpflicht: Werden Supermärkte sie per Hausrecht durchsetzen?
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zuletzt die Discounter und Supermärkte darauf hingewiesen, dass sie weiterhin per Hausrecht eine Maskenpflicht durchsetzen könnten. Auch am Freitag rief er dazu auf: „Bitte tragen Sie freiwillig Masken in Innenräumen.“ Die Gefahr, sich jetzt noch zu infizieren, sei „so hoch wie nie zuvor.“
Doch Aldi, Lidl, Rewe, Edeka & Co. wollen bei diesem Vorstoß nicht mitmachen, wie EXPRESS.de erfahren hat. Man werde sich an die Verordnungen der Bundesländer und der jeweils gültigen Verfügungen orientieren. Das heißt also: Per Gesetz fallen die Masken hier.
Maskenpflicht: So wollen Supermärkte und Discounter vorgehen
Dennoch teilten einige Unternehmen mit, Empfehlungen an die Kundinnen und Kunden aussprechen zu wollen.
- Aldi-Nord und Aldi-Süd erklärten: „Dort, wo die Verordnungen auch weiterhin eine Maskenpflicht als Schutzmaßnahme vorsehen, setzen wir diese auch auf jeden Fall um. Wo dies nicht der Fall ist, behalten wir uns eine Empfehlung an Mitarbeiter und Kunden vor, weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen.“
- Die Schwarz-Gruppe (Lidl und Kaufland) wird ebenfalls die Maskenpflicht nicht per Hausrecht durchsetzen. Man werde die Entwicklungen in den einzelnen Bundesländern beobachten und bei entsprechender Verordnung die geforderten Maßnahmen anwenden.
- Rewe und Penny erklärten ebenfalls, dass Kundinnen und Kunden dort ohne Maske einkaufen könnten, wo dies die Behörden so vorgeben. Die Schutzvorrichtungen und Abstandsmaßnahmen in den Kassenbereichen sollen über den 2. April hinaus erhalten bleiben.
- Auch bei Edeka wird es keine Maskenpflicht geben, die vom Konzern vorgegeben wird. Das Unternehmen appelliert aber an alle Kundinnen und Kunden, weiterhin freiwillig die Maske beim Einkaufen zu tragen. Da die Filialen von eigenständigen Kaufleuten betrieben wird, versuchen diese „mit Blick auf die Situation vor Ort, individuelle und pragmatische Lösungen zu finden“.
Das heißt: Die meisten Händler werden die Maskenpflicht dort, wo sie entfällt, nicht per Hausrecht vorgeben. Aber viele werden einen Hinweis am Eingang platzieren, mit einem Appell an die Kundinnen und Kunden, weiterhin freiwillig Maske zu tragen.
Maskenpflicht: Appell der Virologen – Was Kundinnen und Kunden nicht tun sollten
Der Frankfurter Virologe Martin Stürmer sagte der Deutschen Presse-Agentur, er sehe die Gefahr, dass der Wegfall vieler Maßnahmen dem Infektionsgeschehen erneut einen ordentlichen Schub gebe.
Auch die Virologen Christian Drosten und Sandra Ciesek haben in ihrer letzten regulären Folge des „Coronavirus-Update“ darauf hingewiesen, was einige Kundinnen und Kunden auf keinen Fall tun sollten. Gemeint sind Menschen, die besonders gefährdet sind.
„Alle Risikopatienten sollten unbedingt weiter Maske tragen – wenn es schon nicht alle anderen tun“, erklärt Drosten. „Mit sinkender Inzidenz zum Sommer hin wird vielleicht eine Situation kommen, wo Alltagsentscheidungen jedem anheimgestellt werden.“
Ciesek ergänzt: „Ich würde empfehlen, Maske überall dort zu tragen, wo es erforderlich ist: wenn es eng wird, in schlecht belüfteten Innenräumen, im öffentlichen Nahverkehr. Bei Veranstaltungen muss jeder für sich selbst entscheiden, wie wichtig es ihm ist, da schon wieder hinzugehen oder noch zu warten.“