Produkte der Marke „My Veggie“ von Edeka können für eine bestimmte Gruppe gesundheitliche Risiken bergen. Die Firma Rasting ruft deshalb diverse Aufschnitte zurück.
RückrufAufschnitt, Burger und Co. von Edeka – gesundheitliche Risiken für bestimmte Gruppe
Die Firma Rasting aus Meckenheim hat eine Warnung für Verbraucherinnen und Verbraucher ausgegeben. Vom Rückruf sind Produkte der Marke „My Veggie“ betroffen, die unter anderem bei Edeka erhältlich sind.
Bei internen Routinekontrollen stellte das Unternehmen fest, dass in verschiedenen veganen Aufschnitt- und Wurstprodukten geringe Mengen Soja enthalten sein könnten, obwohl die Kennzeichnung keinen Hinweis auf Soja enthält. Gefährlich ist das für Menschen mit einer Soja-Allergie.
Rückruf: Diese Produkte sind betroffen
Betroffen sind alle Mindesthaltbarkeitsdaten der folgenden Produkte:
- My Veggie, Veganer Aufschnitt nach Art Mortadella mit Paprika, 80g
- My Veggie, Veganer Aufschnitt nach Art Lyoner, 80g
- My Veggie, Veganer Aufschnitt mit Broccoli+Karotte, 80g
- My Veggie, Veganer Aufschnitt Grillgemüse, 80g
- My Veggie, Veganer Aufschnitt nach Art Salami mit Pfeffer, 80g
- My Veggie, Veganer Aufschnitt nach Art Salami, 80g
- My Veggie, Vegane Fleischwurst mit Paprika, 175g
- My Veggie, Vegane Fleischwurst, 175g
- My Veggie, Vegane Mini Griller, 180g
- My Veggie, Vegane Bratwurst, 200g
- My Veggie, Vegane Burger, 227g
- My Veggie, Vegane Cevapcici, 240g
- My Veggie, Veganes Hack, 275g
- My Veggie, Veganer Aufschnitt mit Broccoli+Karotte, Bedientheke
- My Veggie, Veganer Aufschnitt nach Art Mortadella mit Paprika, Bedientheke
- My Veggie, Veganer Aufschnitt nach Art Lyoner, Bedientheke
Die Warnung richtet sich in erster Linie an Soja-Allergiker, da für sie der unbeabsichtigte Verzehr von Soja gesundheitliche Risiken birgt. Die Firma Rasting betont, dass die betroffenen Produkte qualitativ einwandfrei sind und von Personen ohne Soja-Allergie ohne Bedenken verzehrt werden können.
Die Produkte wurden bundesweit in Edeka- und Marktkauf-Filialen angeboten. Sowohl Rasting als auch die Handelsunternehmen haben die betroffene Ware bereits aus dem Verkauf genommen. Kunden und Kundinnen können die Artikel in den jeweiligen Einkaufsstätten gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben – auch ohne Vorlage des Kassenbons.
Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und von der Redaktion (Nicola Pohl) bearbeitet und geprüft. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.