CSD in Köln 2016Polizeigewalt? Opfer (30) erhält stattliches Schmerzensgeld

Die wenig befahrene Trankgasse in der Kölner Altstadt ist wenig befahren, und eher ein Schleichweg zum Rhein und der Rheinuferstraße.

An der Ecke Marzellenstraße/Trankgasse soll es 2016 zur Tat beim CSD gekommen sein. Hier ein Foto vom 28. April 2021.

Beim Christopher Street Day (CSD) 2016 soll es am Rande der Veranstaltung in Köln zu Polizeigewalt gekommen sein. Ein heute 30-Jähriger soll damals von Beamten bewusstlos geschlagen worden sein. Nun hat er die geforderte Schmerzensgeld-Summe erhalten.

Köln. Das Schmerzensgeldverfahren am Rande des Christopher Street Day (CSD) 2016 in Köln ist mit einem Vergleich zu Ende gegangen.

Kölner Landgericht: CSD-Kläger forderte 15.000 Euro Schmerzensgeld

Wie eine Sprecherin des Kölner Landgerichts am Mittwoch (25. August) auf Anfrage mitteilte, haben sich der 30 Jahre alte Kläger und das Land NRW auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro geeinigt.

Der Betrag entspricht jener Summe, die der 30-Jährige in seiner Klage gefordert hatte.

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Kölner CSD 2016: Mann wird bewusstlos geschlagen

Der Mann soll am Rande des CSD von Polizeibeamten bewusstlos geschlagen und am Boden liegend getreten worden sein. Im Polizeigewahrsam war dem damals 25-Jährigen zudem ohne richterlichen Beschluss eine Blutprobe entnommen worden.

Bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte auch, dass nicht die Polizeibeamten, sondern der 30-Jährige wegen Körperverletzung, Widerstands und Beleidigung zum Nachteil der Beamten in drei Instanzen angeklagt worden war. Vor dem Kölner Amtsgericht und später in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht war der 30-Jährige aber jeweils freigesprochen worden.

Kölner Oberlandesgericht verurteilt Mann (30) – doch der bleibt straffrei

Erst in der Revisionsinstanz vor dem Kölner Oberlandesgericht (OLG) wurde der 30-Jährige wegen Beleidigung verurteilt, blieb aber straffrei. Stattdessen hatte das OLG, wie auch schon die Vorinstanzen, die Staatsanwaltschaft aufgefordert, Ermittlungen gegen die beteiligten Polizisten zu führen.

Kurz vor Beginn des Zivilverfahrens im Juni war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft die Strafverfahren gegen zwei beteiligte Polizisten ohne öffentlichen Prozess gegen Geldauflage eingestellt hatte. (dpa)