EM 2024Drastische Maßnahmen – Stadt Köln sagt Straßenkunst den Kampf an

Ein Straßenmaler sitzt vor dem Kölner Dom.

Ein Straßenmaler (undatiertes Foto) sitzt vor dem Kölner Dom.

Die Stadt Köln will härtere Verbote in der Innenstadt durchsetzten. Dafür soll die Stadtordnung geändert werden.

von Chris Merting  (mert)

Zur Fußball-EM erwartet die Stadt viele tausend internationale Gäste. Um diesen Gästen auch „einen aufgeräumten und sauberen Stadtraum bieten zu können“, will die Verwaltung die Kölner Stadtordnung verschärfen.

Im Kern geht es darum, dass Verbote für Straßenmusik und Straßenmalerei ausgeweitet werden – speziell in der Umgebung des Kölner Doms und in der Altstadt sieht die Stadt Handlungsbedarf.

Lachgas, Straßenmusik & Co.: Die wichtigsten Änderungen für Köln

Um ein „friedliches und rücksichtsvolles Zusammenleben auf dem engen Raum in der Stadt weiterhin zu ermöglichen“, schlägt die Verwaltung den Ratspolitikern und -politikerinnen eine Anpassung des Kölner Regelwerkes vor – für einen Dringlichkeitsbeschluss. Mit den Verschärfungen will die Stadt auch auf Fehlentwicklungen der vergangenen Jahre reagieren.

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Straßenmalerei: Die Stadt will das Bemalen des Pflasters im Domumfeld komplett verbieten. Was als individuelle Straßenkunst mal anfing, habe sich zu einem lukrativen und organisierten Geschäftsmodell entwickelt – mit vielen Konflikten. Gerade auf großen Plätzen wie der Domplatte wurden die Künstler und Künstlerinnen mehr und mehr von organisierten Pflastermalern und -malerinnen verdrängt. Heute sind bis zu sieben Flaggenmaler und -malerinnen gleichzeitig vor dem Dom und Hauptbahnhof aktiv.

Das Flaggenmalen am Touristenmagnet Dom hat sich dabei als sehr lukrativ erwiesen. Viele ausländische Touristen und Touristinnen identifizieren sich mit „ihrem Land“ oder mit aktuell konfliktbehafteten Nationen und legen ihre Spenden auf der jeweiligen Nationalflagge ab.

Der Zoff nimmt dabei immer mehr zu: Wie die Stadt berichtet, klagen Gäste, Einheimische und auch die Domschweizer regelmäßig über Behinderungen, rüdes Verhalten, Aggressivität und sogar Bedrohungen. Passanten würden angegangen, wenn sie die Kreise betreten oder keine Spenden geben. Die Polizei bestätigt dies und berichtet von regelmäßigen Strafanzeigen wegen Bedrohung, Beleidigung und Nötigung sowie von Streit der Straßenmaler und -malerinnen bei „Revierkämpfen“.

Außerdem werden häufig wasserunlösliche Farben verwendet, die nicht mit normaler Nassreinigung abgespült werden können. Daneben drohen die organisierten Flaggenmaler AWB-Reinigungskräften mit Gewalt und blockieren den Bereich, um die Reinigungen zur frühen Morgenstunde um 6 Uhr zu verhindern. Sie zeichnen die über Nacht meist kaum verblassten Malereien früh morgens nach und erzielen unmittelbar beim Eintreffen der ersten Touristen und Touristinnen ihre „Einnahmen“.

„Straßenmusik führt vor allem in der Altstadt zu häufigen Beschwerden“

Straßenmusik: Wenn Musiker oder Musikerinnen zum fünften Mal und laut „La Cucaracha“ spielen, fühlen sich einige Anwohnende und Geschäftsleute in der Kölner City genervt. Für die Umgebung des Doms gibt es bereits starke Einschränkungen für Straßenmusik. Diese Verbote sollen ausgeweitet werden. „Straßenmusik führt vor allem in der Altstadt zu häufigen Beschwerden wegen Lärmbelästigung“, führt die Stadt als Begründung an.

Deshalb sollen die Orte in der Altstadt, an denen Straßenmusik erlaubt ist, eingeschränkt werden. Die Verwaltung möchte auch den Alter Markt und den Heumarkt musikalisch „befrieden“. Im Rheingarten soll Straßenmusik weiterhin erlaubt sein, auf dem Kurt-Rossa-Platz an der Hohenzollernbrücke hingegen nicht mehr. An der engen Stelle komme es laut Stadt immer wieder zu Konflikten und Gefahrensituationen zwischen Straßenmusikanten, Fußgängern und Radfahrern.

In der Vergangenheit forderte ein genervter City-Anwohner sogar eine Gebühr, die Straßenmusikanten zahlen sollen.

Lachgas: Lachgas ist zu einer Modedroge geworden, die zwar nicht verboten ist, deren Hinterlassenschaften aber zu einem wachsenden Problem für Sicherheit und Sauberkeit werden. Nach dem Konsum des Gases bleiben gerade in den Partyzonen, aber auch auf Spielplätzen oder in Grünanlagen, die Druckgasbehälter und Luftballons zurück.

„Für Kinder bilden die zurückbleibenden Ballons eine Gefahr, wenn sie sie in die Hand oder in den Mund nehmen und so Reststoffe der Droge aufnehmen“, so die Stadt. Auch an Karneval kam es heftigen Lachgas-Szenen auf der Zülpicher Straße.

Daher sollen bestimmte Begleiterscheinungen beim Lachgas (wie bereits schon beim Alkohol) etwa Verunreinigungen, Grölen und Belästigungen in den Verbotskatalog „Störendes Verhalten in der Öffentlichkeit“ aufgenommen werden.Cannabis: Auf Spiel- und Bolzplätzen wird der Konsum von nikotinhaltigen Erzeugnissen, Cannabis oder ähnlichen Substanzen sowie Lachgas untersagt. Auch E-Roller dürfen dort nicht benutzt werden.

Der Stadtrat wird sich in seiner Sitzung am 16. Mai 2024 mit den neuen Verboten beschäftigen. Die Bezirksvertretung Innenstadt ist bereits in der kommenden Woche am Zug.