Diesen 11.11. in Köln wird ein Mann (26) wohl nicht so schnell vergessen. Er muss sich in einem Turbo-Prozess verantworten.
11.11. in KölnDrei Tage nach Karnevalsauftakt: Turbo-Prozess gegen 26-Jährigen
So schnell kann's gehen: Ein 26-Jähriger war am Samstag (11. November 2023) im Karnevalstrubel in Köln unterwegs – nur drei Tage später steht er vor Gericht.
Am Dienstag (14. November) muss sich der Mann im Kölner Amtsgericht wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Es handelt sich um ein sogenanntes beschleunigtes Verfahren, wie Gerichtssprecherin Andrea Fuchs gegenüber EXPRESS.de erklärte.
Vorfall am 11.11. bringt Mann (26) vor Kölner Amtsgericht
Am 11.11. gegen 14 Uhr soll der Beschuldigte am Chlodwigplatz eine Glasflasche geworfen haben. Er soll zudem so aggressiv gewesen sein, dass die Polizei eingriff. Die Einsatzkräfte brachten den 26-Jährige schließlich zu Boden.
Der Mann, der keinen festen Wohnsitz hat, soll sich dagegen heftig gewehrt haben. Laut Anklage soll er gespuckt und versucht haben, die Polizeikräfte zu treten und zu beißen. Auch soll er sie auf sexueller Grundlage übelst beleidigt haben.
Der 26-Jährige wurde ins Polizeigewahrsam gebracht, später festgenommen. Bis zum Prozessbeginn sitzt er in U-Haft. Ihm droht bei einer Verurteilung eine Freiheits- oder Geldstrafe.
Prozess nach dem 11.11. in Köln: Das bedeutet beschleunigtes Verfahren
Das beschleunigte Verfahren dient der schnellen Abwicklung von Straftaten. Es ist nur zulässig in Fällen, in denen der Sachverhalt einfach gelagert ist oder eine klare Beweislage besteht, etwa, wenn die oder der Beschuldigte geständig ist.
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Auch muss die Hauptverhandlung sofort beziehungsweise möglichst schnell erfolgen. Das kann nur deshalb klappen, weil beim beschleunigten Verfahren unter anderem sehr viel kürze Fristen gelten, es keiner Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens bedarf und die Anklage auch mündlich erhoben werden kann.
Beim „Turbo-Prozess“ darf jedoch keine höhere Strafe als ein Jahr Freiheitsstrafe verhängt werden. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist aber zulässig.
Die Staatsanwaltschaft muss das beschleunigte Verfahren ausdrücklich beantragen. Dies geht nur vor dem Amtsgericht. Damit wird von vornherein verhindert, dass ein beschleunigtes Verfahren auch bei schweren Delikten durchgeführt werden kann.