+++ EILMELDUNG +++ Polizei zeigt Phantombild Böse Attacke auf Frau (27) in Kölner Nachbarstadt – er wird jetzt gejagt

+++ EILMELDUNG +++ Polizei zeigt Phantombild Böse Attacke auf Frau (27) in Kölner Nachbarstadt – er wird jetzt gejagt

Karneval in KölnAusweichfläche auf den Uniwiesen endgültig vor dem Aus?

Tausende Jecke feiern am 11.11. auf den Uniwiesen.

Die Ausweichfläche auf den Uniwiesen war am 11.11.2023 pickepackevoll – es könnte das letzte Mal gewesen sein.

Die Uniwiesen fungierten in den vergangenen anderthalb Jahren als Ausweichfläche der Jecken am 11.11. oder Weiberfastnacht. Damit könnte jetzt Schluss sein.

von Niklas Brühl  (nb)

In 26 Tagen ist Weiberfastnacht – tausende Jecke werden am 8. Februar 2024 wieder in die Kölner Innenstadt strömen, um den Karneval ausgiebig zu feiern. Aber wo sollen sie hin? Die Pläne für die Bühne auf dem Hohenstaufenring konkretisieren sich.

Laut Joachim Zöller, Präsident der Karnevalsgesellschaft „Die Grosse von 1823“, die als Veranstalter fungiert, müssen nur noch Feinheiten abgestimmt werden. Die Veranstaltung auf den Ringen soll rund 7500 Feiernden Platz bieten, die Bühne soll das regelmäßig überfüllte Kwartier Latäng entzerren. Eine andere Ausweichfläche steht unterdessen vor dem Aus – die Uniwiesen im Inneren Grüngürtel.

Karneval in Köln: Uniwiesen als Ausweichfläche vor dem Aus?

Denn die Bezirksregierung hat einer Beschwerde des Umweltverbandes BUND stattgegeben. Die Umweltschützerinnen und -schützer kämpfen bereits seit vielen Monaten gegen die Ausweichfläche, die erstmals am 11.11.2022 genutzt wurde.

Alles zum Thema Weiberfastnacht

Die Grünflächen wurden zum Schutz mit Platten abgedeckt, im Bereich des Aachener Weihers jedoch nicht, sodass sich bis heute beispielsweise Glasscherben im Boden des Landschaftsschutzgebietes befinden.

Hier an unserer EXPRESS.de-Umfrage teilnehmen:

Die Stadt hatte zur Begründung der Nutzung der Uniwiesen bislang die „Gefahrenabwehr“ genannt. Eine offizielle Veranstaltung ist in dem Landschaftsschutzgebiet nämlich verboten und könnte nur durch eine Befreiung theoretisch erlaubt werden. Damit der Grüngürtel nun auch an Weiberfastnacht wieder als Überlauffläche genutzt werden kann, müsste die Stadt nun ein Befreiungsverfahren nach Paragraf 67 des Bundesnaturschutzgesetzes anstreben.

Dort heißt es: „Ein Gebiet kann vom Naturschutzrecht befreit werden, wenn die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist“. Bis zum 20. Januar hätte die Stadt Zeit dafür, der Bezirksregierung entsprechende Dokumente vorzulegen.

BUND-Vorstandsmitglied Helmut Röscheisen freut sich über die aktuelle Entwicklung. Mit dem städtischen Naturschutzbeirat habe Röscheisen bereits Kontakt aufgenommen, er sagt: „Nach mehrheitlicher Zustimmung im Beirat hat der Vorsitzende des Naturschutzbeirats, Harald von der Stein, in Form der erbetenen Eilentscheidung sich gegen die Befreiung und damit gegen die Nutzung der Uniwiese für den Straßenkarneval ausgesprochen.“