Es geht um DetailsDie verbotenen Kostüme an Karneval in Köln – es drohen 10.000 Euro Strafe

Tausende feiernde Menschen in Kostümen stehen auf der Zülpicher Straße in Köln.

Karneval in Köln, hier ein Foto vom 16. Februar 2023 (Weiberfastnacht) auf der Zülpicher Straße, bedeutet zehntausende Menschen in Kostümen. Doch auch dabei sind Details zu beachten.

Auf was muss ich bei meinem Kostüm an Karneval achten? Einige sind verboten – es drohen harte Strafen.

von Thomas Werner  (tw)

Endlich wieder verkleiden! Nicht nur in Sachen Halloween am Dienstag (31. Oktober 2023), sondern vor allem mit Blick auf den 11.11. und die Karnevalstage 2024 (Weiberfastnacht ist am 8. Februar) sind viele Kölnerinnen und Kölner im Kostümfieber. Was ziehe ich an?

Egal, wie man sich entscheidet – es gibt Kostüme, auf die sollte man defintiv verzichten. Weil sie geschmacklos, verherrlichend oder schlichtweg verboten sind. Was geht an Karneval gar nicht?

Welche Kostüme sind an Karneval verboten? Geld- und Freiheitsstrafen möglich

Ein klassisches und hart zu ahndendes No-Go sind Kostüme mit rechtsextremistischem Hintergrund. Wer an seinem Kostüm etwa ein Hakenkreuz zeigt, macht sich der Volksverhetzung schuldig. Das Gleiche gilt für eine Verkleidung als Adolf Hitler oder Kostüme mit Aufschriften wie SGH („Sieg Heil“) oder B&H („Blut und Ehre“).

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Gleich verhält es sich mit den weißen Roben und Mützen des Ku-Klux-Klans oder deren Wahlspruch „White Power“ (oder einfach „WP“), der die angestrebte Herrschaft der weißen Rassen symbolisieren soll. Wer verstößt, muss mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe (bis zu drei Jahre) rechnen.

Die Kölner Polizei warnt außerdem, gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Kriege in der Welt, vor Kostümen wie Terrorist. „Grundsätzlich sollten Karnevalisten dringend darauf achten, dass ihre Kostümierung nicht dazu geeignet ist, andere Feiernde zu erschrecken oder zu verängstigen“, wird Sprecher Christoph Gilles im „Kölner Stadt-Anzeiger“ zitiert.

„Anscheinswaffen“ können teuer werden – nicht mit Waffengesetz vereinbar

Etwas komplizierter wird es bei Kostümen mit Waffen. Die sind zwar nicht verboten, dürfen echten Waffen aber auch nicht zu ähnlich sehen. Falls doch, handelt es sich um sogenannte „Anscheinswaffen“. Und die dürfen laut Paragraf 42a des Waffengesetzes nicht mitgeführt werden, sonst droht eine Strafe von 10.000 Euro.

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Ebenfalls aufs Detail kommt es bei Dienstkleidung von Arbeitsgruppen an. Ein täuschend echtes Polizei-Kostüm etwa ist verboten, weil es zu Verwechslungen mit echten Polizisten kommen kann. Ein Arzt- oder Laborkittel kann aber beispielsweise bedenkenlos getragen werden.

Auch zu sexy ist oft nicht gut: Zeigen Kostüme zu viel Haut, können sie unter exhibitionistische Handlungen sowie die Erregung öffentlichen Ärgernisses fallen. Laut Paragraf 183 und 183a des Strafgesetzbuchs droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Besonderheiten können sich noch ergeben, je nachdem, was man mit dem Kostüm vorhat. Ein Beispiel: Auto fahren. Denn. Wer mit dem Auto zur Kostümparty fährt, sollte Verkleidungen wie Masken oder Bärte besser erst vor Ort anlegen.

„Die Straßenverkehrsordnung verbietet Fahrzeugführern ausdrücklich, sich so zu maskieren, dass sie nicht mehr erkennbar sind. Andernfalls droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro“, weiß Fachanwalt Christian Marnitz.

Doch auch manch anderes Accessoire sollten Autofahrerinnen und -fahrer während der Fahrt lieber ablegen. Dazu zählen beispielsweise große Hüte, Augenklappen oder unpassendes Schuhwerk. Denn diese schränken die Wahrnehmung sowie die Bewegungsfreiheit ein.

„Kommt es zu einem Unfall, droht nicht nur eine Geldbuße. Möglicherweise verweigert die Kfz-Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit sogar die Regulierung des Schadens“, erklärt Marnitz.