Am Ebertplatz ist es am Dienstagvormittag im U-Bahn-Bereich zu einer blutigen Auseinandersetzung gekommen. Einen Tag später nahm der Fall eine überraschende Wendung.
Die WendeNach blutigem Streit am Ebertplatz – Kölner Polizei lässt 34-Jährigen wieder frei
Nach dem Polizeieinsatz am Dienstagmittag (22. August 2023) am Ebertplatz in Köln haben sich einen Tag nach der blutigen Auseinandersetzung neue Erkenntnisse ergeben.
Nach Angaben der Polizei wurde der 34-Jährige, der sich nach der Tat in Polizeigewahrsam befand, mittlerweile wieder freigelassen. Der Grund: Er handelte offenbar in Notwehr.
KVB-Haltestelle Ebertplatz: Drei Männer geraten in Streit
Was war passiert und wie kommt es zu dieser veränderten Sachlage? Gegen 11.15 Uhr am Dienstag kam es im U-Bahn-Bereich des Ebertplatzes zu der folgenschweren Auseinandersetzung. Neben dem 34-Jährigen waren auch ein 28-jähriger Mann und sein 25-jähriger Begleiter beteiligt. Der 28-Jährige erlitt schwere Stichverletzungen, schwebte zwischenzeitlich sogar in Lebensgefahr.
Der Streit der drei Männer begann jedoch schon außerhalb der U-Bahn-Haltestelle, wie die Videoauswertungen der Polizei nun ergaben. Der Grund für die Auseinandersetzung soll nach ersten Erkenntnissen ein Drogengeschäft gewesen sein. Der 34-Jährige flüchtete anschließend vom Ebertplatz aus in den U-Bahn-Bereich, um sich vor Angriffen seiner beiden Kontrahenten schützen.
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Die Angriffe der beiden anderen Männer gingen an Gleis 2 jedoch weiter, sodass der 34-Jährige sich mit einem Messer zur Wehr setzte und den 28-jährigen Mann lebensgefährlich verletzte. Dieser trat und schlug trotz der Schwere seiner Verletzungen weiter auf seinen Gegner ein.
Polizisten und Polizistinnen sperrten das Umfeld des Tatorts ab und leisteten Erste Hilfe bis zum Eintreffen der alarmierten Rettungskräfte.
Die Staatsanwaltschaft und die Polizei Köln ermitteln jetzt gegen die beiden Angreifer wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen Körperverletzung.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass von Haftbefehlen haben sich im Laufe des Verfahrens nicht ergeben, da beide über einen festen Wohnsitz verfügen. Der 34-Jährige wurde wegen der veränderten Sachlage aus dem Polizeigewahrsam entlassen.