KVB-FahrerNägelschneiden unter Vollnarkose: Kölner geht nach Unfall durch die Hölle
Köln – Es war Freitag, der 24. November 2017. Der Tag, der das Leben von Dieter K. (60) aus Köln-Porz für immer verändern sollte. Ein Unfall, für den die gegnerische Zurich-Versicherung fast vier Jahre später noch immer keine Verantwortung übernehmen möchte – obwohl die Schuldfrage eindeutig geklärt und unstrittig ist. Das macht den 60-Jährigen richtig wütend. Neben den körperlichen Schmerzen muss er auch diese seelische Qual ertragen.
- KVB-Fahrer schildert schlimmen Unfall
- Linie 4: Kollision mit Ford
- Kölner mit höllischen Schmerzen
Der KVB-Fahrer war mit der Linie 4 an der Haltestelle Messe in Deutz Richtung Schlebusch unterwegs. „Ich hatte das Signal „F1“ – also freie Fahrt, fuhr rund 40 km/h. Dann sah ich aus dem Augenwinkel ein Auto auf dem Linksabbieger. Plötzlich fuhr es an – und vor meine Bahn“, erklärt der 60-Jährige den Unfall. Er riss sofort den „Sollwertgeber“ nach hinten. Ein Hebel, der die Bahn beschleunigt – oder eben auch per Notbremsung stoppt.
Kölner KVB-Fahrer: Folgenschwerer Unfall mit Ford an der Messe
Die Unfallfahrerin hatte sich nach Feststellung der Polizei an das Rotlicht für den Geradeaus-Verkehr orientiert. Das für sie gültige Abbiege-Licht war durch die A-Säule ihres Fords verdeckt. Die Frau wurde verletzt, überstand den Unfall aber so weit ohne bleibende Schäden. Doch Dieter K. sollte nicht so glimpflich davonkommen.
Dieter K. hatte zunächst „nur“ Schmerzen und eine Rötung an der linken Hand, die etwas angeschwollen war. Zwei Monate war die Hand in einer Gips-Schiene. Dann entwickelte sich als Folge des Unfalls ein sogenanntes CRP-Syndrom, ein komplexes Regionales Schmerzsyndrom. Einfach erklärt: Das Gehirn und Rückenmark lösen eine überschießende Entzündung aus. Die Folge: Die betroffenen Körperregionen (meist Arme und Beine) schwellen extrem an – und das bleibt so.
Kölner KVB-Fahrer: Nägelschneiden unter Vollnarkose
Für den Patient bedeutet das vor allem: Unvorstellbare Schmerzen. „Ich kann die aufplatzende rissige Haut trotz schwerster Schmerzmittel nicht einmal eincremen. Wasser drüberlaufen lassen geht nicht, das halte ich nicht aus.“Das bedeutet: Alle zwei Monate muss Dieter K. in die Klinik zur Handreinigung und zum Nägelschneiden – unter Vollnarkose!
Die Zurich-Versicherung zahlte immer wieder mal Geld, ohne die Schuldfrage jemals in Frage zu stellen. In vier Jahren überwies die Versicherung insgesamt 50.000 Euro. Die renommierte Rechtsanwältin Bettina von Braunschweig stellte eine Forderung aus Schmerzensgeld, Schadensersatz, Verdienstausfall und Umbau des Hauses auf. Insgesamt 185.000 Euro.
Gleich drei Beauftragte der Zurich-Versicherung besuchten Dieter K., waren sehr beeindruckt von seinem Leiden, berieten mit ihm, wie man helfen könne. Dann gingen sie wieder – und nichts passierte mehr. „Das ist aus meiner Sicht die übliche Taktik einer Versicherung, einen Geschädigten solange warten zu lassen, bis ihm die Luft ausgeht.
Kölner klagt gegen Zurich-Versicherung
Daher haben wir Klage eingereicht“, so Bettina von Braunschweig, Fachanwältin für Verkehrsrecht.
Die Zurich-Versicherung teilte erst nach mehrfachen Anfragen des EXPRESS mit: „Wir haben bereits Zahlungen in fünfstelliger Höhe geleistet. Insgesamt gibt es leider in diesem Fall Unstimmigkeiten bei der Kausalität zwischen Unfallhergang und der aktuellen medizinischen Situation des Geschädigten. Dennoch haben wir dem Geschädigten bereits ein Angebot für einen außergerichtlichen Risikovergleich gemacht.“
Die Aussage lässt sich so interpretieren, dass aus Sicht der Versicherung der Zustand der Hand möglicherweise nichts mit dem Unfall zu tun hat. Für Dieter K. ein Schlag ins Gesicht. „Ich habe nur noch Schmerzen, schaue jeden Tag auf eine Hand, die ich hasse. Jetzt soll ich auch noch finanziell in Sorge leben?“