Total eklig!In Köln gefunden – das steckt hinter dem fiesen grünen Glibber

Das Foto zeigt illegal hergestellten Shisha-Tabak, der bei einem Einsatz im März 2024 sichergestellt wurde.

Das Foto zeigt illegal hergestellten Shisha-Tabak, der bei einem Einsatz im März 2024 sichergestellt wurde.

Nach der Shisha-Razzia in Köln erklärt der Zoll, was es mit dem grünen Glibber auf sich hat.

von Matthias Trzeciak  (mt)

Mehrere Shisha-Bars wurden am Samstagabend (14. Dezember 2024) und in der Nacht zu Sonntag (15. Dezember) in Köln kontrolliert. Der Zoll und die Stadt Köln waren im Großeinsatz (EXPRESS.de berichtete).

Das schockierende Ergebnis: „Es gab keine Shisha-Bar, in der wir nicht fündig wurden und wir haben vor Ort mehr als 300 Tabakbehältnisse sichergestellt. Der Großteil davon waren Beutel und Plastikdosen mit unversteuertem Wasserpfeifentabak, bei dem der Verdacht besteht, dass es sich um illegal hergestellten Tabak handelt, bei welchem die Gewinnspanne häufig höher ist als beim Drogenhandel“, erklärte Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.

Kölner Zoll: Illegaler Shisha-Tabak – sogar mit Mäusekot

Der Kölner Zoll veröffentlichte nach dem Einsatz auch ein Foto, das eine grüne eklige Masse zeigt. EXPRESS.de hakte nach – was hat es mit dem fiesen Glibber auf sich?

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„Das Foto stammt von einem Einsatz im März 2024“, so Jens Ahland. Damals wurde in einem Kölner Tabakladen ein Rekordfund gemacht. 530 Kilogramm Wasserpfeifentabak und fast 70 Liter unversteuerte E-Liquids wurden sichergestellt. Darunter befand sich auch die grüne Masse. „Welche Geschmacksrichtung der Shisha-Tabak hatte, ist nicht bekannt. Probiert hat das niemand“, weiß Ahland.

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„In illegal hergestelltem Wasserpfeifentabak haben wir schon Reste von Metall, Kunststoff und Mäusekot gefunden. Wenn man sich die illegalen Produktionsstätten, von denen auch unsere Zollfahndung gerade in NRW in jüngerer Vergangenheit einige ausgehoben hat, mal anschaut, wundert mich das nicht“, ergänzt Ahland. Der Gesamtsteuerschaden lag in dem Fall bei knapp 50.000 Euro.

Seit dem 1. Juli 2022 unterliegen nikotinhaltige Substanzen für die Verwendung von E-Zigaretten, wie E-Liquid, der Tabaksteuer. Zum 1. Januar 2024 stieg diese von 16 Cent auf 20 Cent pro Milliliter.