Kölns schlimmste SilvesternachtPlötzlich steht Ex-Polizeipräsident Albers wieder im Fokus

Das Foto wurde am 31. Dezember 2015 aufgenommen: Menschen stehen auf dem Vorplatz des Kölner Hauptbahnhofs.

Das Foto wurde in der Silvesternacht 2015/16 am Kölner Hauptbahnhof aufgenommen.

Die Kölner Silvesternacht 2015/16 sorgte mit zahlreichen sexuellen Übergriffen für Aufregung und Diskussionen. Nun hat der damalige Polizeipräsident Wolfgang Albers geklagt.

Die Kölner Silvesternacht 2015/16 liegt schon lange zurück, doch nun gerät der ehemalige Polizeipräsident Wolfgang Albers noch mal in den Fokus.

Es geht dabei weniger um die Vorkommnisse, die sich damals rund um den Jahreswechsel abgespielt haben. Vielmehr wurde der inzwischen 68-Jährige kurz danach in den Ruhestand versetzt. Doch die zugrunde liegende Regelung ist verfassungswidrig.

Kölner Silvesternacht 2015/16: Ex-Polizeipräsident Wolfgang Albers klagt

Das Land Nordrhein-Westfalen darf Polizeipräsidenten oder Polizeipräsidentinnen nicht jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzen.

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Der entsprechende Paragraf des Beamtengesetzes NRW verstoße gegen das Grundgesetz und sei daher nichtig, entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe in einem am Donnerstag (16. Mai 2024) veröffentlichten Beschluss.

Von Roters über Albers

Das sind die Kölner Polizeipräsidenten von 1994 bis heute

Jürgen Roters im März 2023

Lange vor seiner Oberbürgermeister-Karriere amtierte Jürgen Roters von 1994 bis 1999 als Kölner Polizeipräsident. Hier ein Foto von Roters im März 2023

Der ehemalige Polizeipräsident Klaus Steffenhagen in Köln

Das Amt von Jürgen Roters übernahm Klaus-Jürgen Steffenhagen im Jahr 1999, nachdem er zuvor als Polizeipräsident in Hagen beschäftigt war. Bis 2011 war Steffenhagen im Köln im Amt. Hier ein Foto des ehemaligen Polizeipräsidenten im Mai 2004.

Der ehemalige Kölner Polizeipräsident Wolfgang Albers spricht am 23.06.2015 in Köln

Von 2011 bis Januar 2016 war der gebürtige Münchner Wolfgang Albers Kölns Polizeipräsident. Hier ein Foto von Albers bei einer Pressekonferenz im Juni 2015.

Der ehemalige Kölner Polizeipräsident Jürgen Mathies

Jürgen Mathies übernahm das Amt von 2016 bis Juni 2017. Nach knapp einem Jahr wurde Mathies vom damals neugewählten NRW-Ministerpräsidenten Armin Laschet zum Staatssekretär im Ministerium des Inneren des Landes NRW ernannt. Unser Foto wurde im Juli 2017 aufgenommen.

Ehemaliger Kölner Polizeipräsident Uwe Jacob

Uwe Jacob war von 2017 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahr 2022 Präsident der Polizei Köln. Hier ein Foto des ehemaligen Polizeipräsidenten im Januar 2022.

Der bisherige Kölner Polizeipräsident Falk Schnabel

Seit dem 20. April 2022 war Falk Schnabel im Amt des Kölner Polizeipräsidenten. Im Juli 2023 wurde bekannt, dass er im Oktober 2023 zum Polizeipräsidium Hamburg wechselt. Unser Foto wurde im April 2022 aufgenommen.

Johannes Hermanns im Interview, er gestikuliert im Anzug.

Seit Dezember 2023 ist Johannes Hermanns offiziell als Kölner Polizeipräsident im Amt. Das Foto wurde am 11. Dezember 2023 aufgenommen.

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Die Vorschrift im Beamtengesetz stufe Polizeipräsidenten oder Polizeipräsidentinnen in NRW zu Unrecht als politische Beamte oder Beamtinnen ein. Kläger des Ausgangsverfahrens war der frühere Kölner Polizeipräsident Wolfgang Albers.

Kölner Silvesternacht 2015/16 mit zahlreichen sexuellen Übergriffen

Die damals rot-grüne Landesregierung hatte Albers nach den Vorfällen der Kölner Silvesternacht 2015/16 mit zahlreichen sexuellen Übergriffen von Männern auf Frauen von seiner Aufgabe entbunden und in den Ruhestand geschickt.

Johannes Hermanns seit dem 31. Oktober 2023 neuer Chef der Kölner Polizei. Was verdient eigentlich ein Polizeipräsident?

Der ehemalige Kölner Polizeipräsident Wolfgang Albers spricht am 23.06.2015 in Köln.

Wolfgang Albers war in der Silvesternacht 2015/16 Polizeipräsident in Köln. Das Foto wurde am 23. Juni 2015 aufgenommen.

Dagegen klagte Albers. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hatte das Verfahren ausgesetzt und dem BVerfG zur Prüfung vorgelegt.

Dieses bestätigte die Einschätzung des OVG, wonach Polizeipräsidenten oder Polizeipräsidentinnen nicht als politische Beamte bzw. Beamtinnen anzusehen seien – diese können ungeachtet ihres Status als „Beamte auf Lebenszeit“ jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.

Verfahren von Wolfgang Albers noch nicht am Ende

„Weder der den Polizeipräsidenten in Nordrhein-Westfalen zugewiesene Aufgabenbereich oder der ihnen zugemessene Entscheidungsspielraum noch ihre organisatorische Stellung, der Umfang der ihnen auferlegten Beratungspflichten gegenüber der Landesregierung oder andere Gesichtspunkte weisen das Amt des Polizeipräsidenten als ein ‚politisches‘ aus“, befanden die Karlsruher Richter. Damit sei der entsprechende Passus im Landesbeamtengesetz (§ 37 Abs. 1 Nr. 5 LBG NRW) verfassungswidrig.

Wolfgang Albers Anwalt Fritz Marx aus Köln erklärte gegenüber EXPRESS.de: „Er hat die Entscheidung des BVerfG zur Kenntnis genommen und freut sich, dass er mit seinem Verfahren einen Beitrag zur Stärkung des so wichtigen Amtes der Polizeipräsidenten in Nordrhein-Westfalen leisten konnte.“

Das Verfahren von Albers wird nun am OVG fortgeführt. Nach dem BVerfG-Beschluss dürften die dortigen Richter seiner Klage stattgeben und seine Versetzung in den Ruhestand als ungültig erklären. (mt/dpa)