Ein Kölner Werkstatt-Chef musste sich nach dem Tod eines Kunden vor Gericht verantworten. Jetzt ist die Entscheidung gefallen.
Kunde (†83) totProzess gegen Kölner Werkstatt-Chef endet mit Paukenschlag – „bis heute Albträume“
Als er seinen Pkw in eine Werkstatt bringt, ahnt ein Kölner (83) nicht, dass dieser Termin für ihn tragische Folgen haben sollte. Denn sechs Tage später stirbt er.
Am Montag (10. Juni 2024) stand der Werkstatt-Inhaber (56) wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Der Prozess endete mit einem Paukenschlag und großer Erleichterung.
Prozess vor Amtsgericht nach Vorfall in Kölner Werkstatt
„Es wurde von einer Strafe abgesehen und das Verfahren eingestellt“, sagte Amtsgerichtssprecherin Denise Fuchs-Kaninski gegenüber EXPRESS.de.
Der Verteidiger des Werkstattchefs hatte zuvor bereits erklärt, er sähe keine Kausalität. Das spätere Opfer hätte auch anderswo stürzen und sich dann im Krankenhaus einen Keim mit tödlichen Folgen zuziehen können. Auch sei sein Mandant davon ausgegangen, dass der Kunde die Werkstatthalle verlassen hätte.
Dem Angeklagten, dessen Werkstatt auf einem Tankstellengelände in Köln liegt, war vorgeworfen worden, fahrlässig den Tod des Kunden verursacht zu haben.
Demnach soll der 56-Jährige am 10. Januar 2023, um Platz für das Auto des späteren Opfers zu machen, zunächst ein anderes Fahrzeug von der Hebebühne heruntergelassen haben. Weil der Wagen angeblich nicht ansprang, soll er anschließend durch das geöffnete Seitenfenster ans Lenkrad gegriffen und den Pkw rückwärts aus der Werkstatt geschoben haben.
Dabei soll er den Autobesitzer, der sich dort mit seinem Rollator aufhielt, touchiert haben. Der Kunde stürzte und zog sich rechts einen Oberschenkelhalsbruch zu.
Kölner stirbt sechs Tage nach Werkstattbesuch im Krankenhaus
Der Mann kam ins Krankenhaus, wo er sich einen Krankenhauskeim zuzog und am 16. Januar 2023 an den Folgen einer Lungenentzündung und einer Dekompensation des Herzens verstarb.
Bei einer Dekompensation kann ein Organdefekt nicht mehr durch den Organismus ausgeglichen werden und Symptome der entsprechenden Organstörung treten offen zutage.
Im Prozess hatte der Rechtsmediziner dem Verteidiger widersprochen und erklärt, ohne den Unfall in der Werkstatt sei der Rentner definitiv nicht verstorben. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet, habe der Mediziner aber gleichzeitig den Angeklagten entlastet. Demnach konnte er nicht ausschließend, dass der 83-Jährige auch vor Schreck gestürzt sein könnte, als er das Auto auf sich zurollen sah.
Der Automechaniker erzählte im Prozess, dass ihm der Vorfall bis heute Albträume bereite. Seine Werkstatt hat er inzwischen geschlossen.
Laut Strafgesetzbuch wird, wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. So wurde zum Beispiel ein Rentner (72), der den Tod einer zweifachen Mutter in Rodenkirchen verschuldet hat, zu einer Geldbuße verurteilt.
Ein junger Kölner (21), der einen Unfall in Hürth verursachte, bei dem ein Beifahrer (†44) starb, wurde hingegen Ende April 2024 nach Jugendstrafrecht zu 20 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.