Nach dem Unfalltod einer 43-Jährigen stand eine Smart-Fahrerin (26) in Köln vor Gericht. Am Ende fiel ein Urteil.
Unfalldrama in KölnZeuginnen mit Tränen-Aussagen – „sie flog wie eine Puppe durch die Luft“
Es ist ein schlimmer Tag für die Familie des Opfers, der mit unschönen Szenen im Gerichtssaal beginnt. Im Prozess wegen fahrlässiger Tötung sind Angehörige der Angeklagten (26) gegenüber Pressevertretenden aggressiv geworden und haben lautstark versucht, Fotos von der 26-Jährigen zu verhindern.
Die ledige Kölnerin musste sich am Dienstag (24. September 2024) nach einem Unfalldrama vor dem Amtsgericht verantworten. Ein sehr emotionaler Prozess, bei dem der Sohn der Toten (†43) als Nebenkläger auftrat. Auch Zeuginnen kämpften weinend mit den Erinnerungen.
Prozess in Köln nach Tod von Fußgängerin: Zeugin muss weinen
Am 12. Mai 2022 gegen 9.25 Uhr soll die Angeklagte mit ihrem Smart auf der Aachener Straße in Richtung Innere Kanalstraße unterwegs gewesen sein und in Höhe der KVB-Haltestelle Melaten eine rote Ampel missachtet haben. Dabei soll sie die 43-Jährige erfasst haben, die bei Grün über die Fußgängerampel ging.
„Sie flog wie eine Puppe durch die Luft und fiel direkt vor mein Auto“, schilderte eine Zeugin (66), die damals hinter der Angeklagten fuhr. „Sie lebte ja noch, doch dann sagte mir ein Polizist, sie sei tot. Das war das Schlimmste überhaupt.“ Immer wieder musste sie weinen, erzählte, dass es ihr immer noch schwerfalle, auf Ampeln zuzufahren.
An dem Tag hatte die 66-jährige Rentnerin, die damals noch für die Kölnmesse arbeitete, einen Umweg machen müssen, um für eine Aufsichtsratssitzung Blumen für die Oberbürgermeisterin abzuholen. Diese transportierte sie in einem Eimer mit Wasser. Damit das nicht überschwappte, hätte sie bereits als die Ampel von grün auf gelb sprang, den Bremsvorgang eingeleitet.
Sie erinnerte sich noch, dass der Wagen vor ihr noch so schnell war und sie gedacht habe „oh, mutig“. Dann der Knall. „Es war wie im Film, wo Dummypuppen fliegen. Das verfolgt mich am meisten“, sagte sie leise im Zeugenstand.
Kölner Uni-Professorin als Zeugin: „Ich konnte nicht mal schreien“
Auch die zweite Zeugin, eine Professorin (63) von der Universität Köln, wurde von den schlimmen Erinnerungen überwältigt. Sie war an der Bahnhaltestelle Melaten ausgestiegen, um zu Fuß zu ihrem nahen Büro zu gehen und stand mit dem späteren Opfer an der roten Fußgängerampel. Als die auf Grün wechselte, sei die Frau neben ihr losgegangen und ein Pkw sei „angeschossen“ gekommen.
„Es war ein Bruchteil von Sekunden, ich konnte nicht mal schreien“, erinnerte sich die Professorin. Nur rund eine Stunde nach dem tödlichen Unfall hatte sie alles handschriftlich festgehalten, was passiert war. Ihre Notizen zeigte sie im Prozess der Richterin.
Sie selbst sei bei Grün nicht sofort losgelaufen, erklärte sie: „Ich habe in Köln studiert, kenne die Brennpunkte und habe mir angewöhnt, erst zu gucken, ob die Fahrzeuge auch wirklich angehalten haben.“
Wie du nach einem Unfall einen Notruf richtig absetzt, siehst du hier:
Eine dritte Zeugin (16) behauptete, dass das spätere Opfer bei Rot zeigender Fußgängerampel gegangen sei. Aber nicht nur das: Laut der Schülerin soll die 43-Jährige die Aachener Straße nicht aus, sondern in Richtung Haltestelle überquert haben. Dem widersprach unter anderem die Aussage der Professorin.
Nach Unfalldrama in Köln: Angeklagte (26) entschuldigt sich
Die Angeklagte selbst hatte zuvor über ihren Verteidiger erklärt, dass sie die Verkehrsampel auf Grün gesehen und es auf einmal geknallt habe. Weitergehend wollte sich die 26-Jährige nicht äußern.
Als das Unglück passierte, war die gelernte Frisörin auf dem Weg zur Arbeit. Ihren Beruf übt sie seitdem nicht mehr aus, hat eine Traumatherapie gemacht.
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Angehörigen der Verstorbenen, die während des Prozesses im Zuschauerraum oft laut aufschluchzen, drückte die 26-Jährige ihr Bedauern aus. „Es tut ihr unendlich leid. Sie hat es bis heute nicht verwunden“, so ihr Anwalt. Die junge Frau entschuldigte sich auch für das Verhalten ihrer Angehörigen bei Prozessbeginn.
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Am Ende wurde die Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Darüber hinaus muss sie an den Sohn der Verstorbenen 2000 Euro in Raten zahlen.
In ihrer Urteilsbegründung erklärte die Richterin, dass die Angeklagte nicht in ihrer Wahrnehmungsfähigkeit behindert gewesen sei. Da alle Beteiligten auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil bereits rechtskräftig.